REACT-EU – Klimaschutz mit System

Zahlreiche Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg engagieren sich mittlerweile im Bereich des Klimaschutzes. Mit dem Förderprogramm „Klimaschutz mit System“ unterstützt das Umweltministerium diejenigen, die auf systematischer Grundlage einen Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen. Attraktive Förderkonditionen sollen es Kommunen und Unternehmen ermöglichen, ambitionierte Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes zu realisieren. Das Umweltministerium möchte damit außerdem Kommunen dabei helfen, mit sichtbaren Projekten aus dem Bereich der eigenen Verwaltung ihre Vorbildfunktion nach § 7 des Landesklimaschutzgesetz wahrzunehmen. Das Programm richtet sich an diejenigen Kommunen, die für solche Maßnahmen bereits eine konzeptionelle Basis erarbeitet haben.

REACT-EU
Der Modellcharakter der bereits geförderten Projekte weckte bei vielen Bürgerinnen und Bürger das Bewusstsein für die Bedeutung des Klimaschutzes und auch für die Möglichkeiten hierzu im privaten Umfeld. Um diese deutlichen positiven Effekte zur Verminderung der Treibhausgasemissionen nochmals zu verstärken, wird dieses Ziel, die Senkung des CO2 Ausstoßes, auch mit REACT-EU weiterverfolgt. Entsprechend sollen mit einem erneuten Förderaufruf von „Klimaschutz mit System“ weitere Projekte gefördert werden, die direkt den CO2-Ausstoß reduzieren bzw. die zur Bewusstseinsbildung der Mitarbeiter oder der Bevölkerung über den CO2-Ausstoß beitragen.

Bitte überprüfen Sie, ob ein aktueller Förderaufruf für die Förderung von Klimaschutz mit System – Investitionen und Bewusstseinsbildung vorliegt.

Zu den aktuellen Förderaufrufen

Diese Fördermaßnahme kann auch im Rahmen des Wettbewerbs zur zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovation und Nachhaltigkeit (RegioWIN) unterstützt werden. Weiterführende Informationen zum Wettbewerberhalten Sie unter dem Menüpunkt RegioWIN.

Die Förderverwaltungsvorschrift VwV EFRE KmS 2014-2020 wurde entsprechend dem neuen Förderaufruf im Rahmen von REACT EU angepasst. Die Änderungs-Verwaltungsvorschrift wird mit nächster Gelegenheit amtlich bekannt gemacht. Sie ist bereits vorab hier abrufbar.

Ergebnisse

Eine Übersicht der geförderten Projekte sowie weiterführende Informationen finden Sie unter dem Förderprogramm „Klimaschutz mit System“.

Fragen

Wer wird gefördert?

Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände sowie deren Eigenbetriebe und Eigengesellschaften (z.B. Stadtwerke), Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige juristische Personen des privaten Rechts, wenn die zu fördernden Maßnahmen aus einem kommunalen Klimaschutzkonzept abgeleitet sind und unter Einbeziehung einer kommunalen Stelle umgesetzt werden

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen, die den Ausstoß von Treibhausgasen in der Kommune selbst verringern oder den durch Energieverbrauch in der Kommune andernorts verursachten CO₂-Ausstoß vermindern.

Ferner werden Maßnahmen gefördert, die zur Bewusstseinsbildung der Bevölkerung über den CO₂-Ausstoß in der Kommune beitragen, die eine Änderung des Alltagsverhaltens der Bevölkerung mit dem Ziel einer Reduzierung des CO₂-Ausstoßes in der Kommune fördern oder die private CO₂-mindernde Investitionen der Bevölkerung anregen oder unterstützen.

Wie wird gefördert?

Die Begüngstigten erhalten Zuschüsse.

Formulare zu Investitionen zum Klimaschutz in Kommunen

Formulare zu Bewusstseinsbildung und Bürgerbeteiligung

2. Stufe: Antragstellung - Förderantrag

Kontakt

Fachliche Ansprechpartner

 

Herr Matthias Rauch

Tel.: 0721 / 9 84 71 – 30

E-Mail: matthias.rauch(at)kea-bw.de

 

Ansprechpartner bei der L-Bank

 

L-Bank – Bereich Finanzhilfen

Frau Birgit Zieger

Tel. 0721 / 150 – 1992

E-Mail: efre(at)l-bank.de

Weitere Informationen

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