EU-Förderpolitik

Am 8. Februar 2013 haben sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union bei der Sondertagung des Europäischen Rates über die Eckpunkte des kommenden Mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union geeinigt.

Mit ihm soll sichergestellt werden, dass die Ausgaben der Union innerhalb der Grenzen ihrer Eigenmittel eine geordnete Entwicklung nehmen. Mit einer Einigung über den Mehrjährige Finanzrahmen besteht damit Planungssicherheit für die europäischen Ausgaben. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates wurde festgelegt, dass der Union unter dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 bis zu 960 Milliarden Euro (das entspricht einem Prozent der EU-Wirtschaftsleistung) in Verpflichtungsermächtigungen und 908 Milliarden Euro in Zahlungsermächtigungen zur Verfügung stehen.

Der Mehrjährige Finanzrahmen der EU 2014-2020 setzt sich wie folgt zusammen:

Agrarpolitik 39 %
Strukturpolitik 34 %
Forschung und Technologie 13 %
Außenpolitik   6 %
Verwaltung   6 %
Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht   2 %

Darüber hinaus gibt es im Mehrjährigen Finanzrahmen weitere Impulse für Wachstum und Beschäftigung. Diese sind unter anderem:

  • Ein neues 6 Milliarden Euro-Programm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in besonders betroffenen Regionen wurde geschaffen;
  • Die Krisenländer erhalten zudem besondere Unterstützungen durch Sonderzahlungen, höhere Vorschüsse und höhere EU-Kofinanzierungssätze;
  • Die gestärkte gesamtwirtschaftliche Konditionalität verbindet den Erhalt europäischer Gelder mit der Einhaltung der europäischen Regeln zur wirtschafts- und finanzpolitischen Koordinierung.

 

Weitere Informationen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 finden Sie hier: EU-Förderpolitik