Phosphor-Rückgewinnung

Phosphor ist essentiell für alles Leben und zugleich als Dünger notwendig, um ausreichend Nahrungsmittel für die Bevölkerung herzustellen. Die Phosphorversorgung für Baden-Württemberg soll langfristig ökologisch und wirtschaftlich verträglich sichergestellt werden, indem Phosphorimporte zumindest teilweise durch rückgewonnenen Phosphor ersetzt werden.

Wichtige potentielle Quellen für die Rückgewinnung von Phosphor sind Klärschlämme und tierische Knochen. Aktuell wird zunächst die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen aufgebaut. Vier Projekte wurden aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus Landesmitteln vom Umweltministerium gefördert.

Die Förderung ermöglichte die (Weiter-)Entwicklung von anwendungsreifen und wirtschaftlichen Verfahren (Versuchsanlagen und großtechnischen Pilotumsetzung) zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm und Klärschlammasche und die weitere Verbreitung wichtiger aktueller Phosphor-Rückgewinnungsverfahren.

Inzwischen sind alle Projekte vollständig umgesetzt.

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Fragen

Wer wird gefördert?

Privat-gewerbliche Unternehmen, Gebietskörperschaften (einschließlich deren Eigenbetriebe), öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen in privater Rechtsform mit einem kommunalen Anteil von mehr als 50 %

Was wird gefördert?

Die Begünstigten erhalten Zuschüsse. Bei privat-gewerblichen sowie kommunalen Unternehmen, die ihre Anlage zur Rückgewinnung von Phosphor nicht über Gebühren finanzieren, bedarf die Zuwendung einer Einzelnotifizierung bei der Europäischen Kommission.

Die Projektauswahl erfolgt durch das Umweltministerium Baden-Württemberg in einem zweistufigen Verfahren
(1. Stufe: Projektskizze; 2. Stufe: förmliche Antragstellung).

 

Wie wird gefördert?

Die Begünstigten erhalten Zuschüsse. Bei privat-gewerblichen sowie kommunalen Unternehmen, die ihre Anlage zur Rückgewinnung von Phosphor nicht über Gebühren finanzieren, bedarf die Zuwendung einer Einzelnotifizierung bei der Europäischen Kommission.

Die Projektauswahl erfolgt durch das Umweltministerium Baden-Württemberg in einem zweistufigen Verfahren
(1. Stufe: Projektskizze; 2. Stufe: förmliche Antragstellung).

Projektskizzen zum aktuellen Förderaufruf vom 19. Mai 2017 können bis spätestens 13. Oktober 2017 bei der Landeskreditbank (L-Bank), Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe eingereicht werden.

Es wird empfohlen, vor Einreichung einer Projektskizze oder eines Antrags mit dem Umweltministerium und der L-Bank Kontakt aufzunehmen und gegebenenfalls ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Weitere Informationen enthält der Förderaufruf.

Kontakt

Ansprechpartnerin für die Antragstellung bei der L-Bank – Bereich Finanzhilfen

Frau Birgit Zieger

Telefon 0721/150 – 1992

E-Mail: efre(at)l-bank.de

Weitere Informationen

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