Querschnittsziele Nachhaltigkeit und Chancengleichheit

Alle mit EFRE geförderten Projekte haben auch den Auftrag, die Erreichung der Ziele

  • Nachhaltige Entwicklung,
  • Gleichstellung von Männern und Frauen sowie
  • Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung


zu unterstützen. Diese Ziele werden daher als Querschnittsziele der EU-Förderung bezeichnet.

Deshalb werden im Rahmen des EFRE-Programms nur Projekte gefördert, die über ihre sonstige fachliche Eignung hinaus

  • im Querschnittsziel Nachhaltige Entwicklung positiv,
  • in den Querschnittszielen Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie Gleichstellung von Männern und Frauen neutral oder positiv


bewertet werden.

Nachhaltige Entwicklung

Das Querschnittsziel Nachhaltige Entwicklung ist auf eine umweltgerechte, die natürlichen Lebensgrundlagen erhaltende Entwicklung und damit auf die ökologische Dimension des Nachhaltigkeitsbegriffs ausgerichtet.

Alle EFRE-Projekte müssen danach das Querschnittsziel Nachhaltige Entwicklung unterstützen. Um dies sicherzustellen, werden die Umweltwirkungen der Projekte bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem EFRE-Programm Baden-Württembergs anhand eines Fragenkatalogs erhoben und bewertet. Der Umweltbeauftragte des Programms konzipiert und unterstützt die Umsetzung des Querschnittsziels.

Der Fragenkatalog zum Querschnittsziel Nachhaltige Entwicklung ist in den Formularen zur Erhebung von Zielbeiträgen der Projekte enthalten. Diese Formulare finden Sie im Bereich Formulare bei den einzelnen Förderungen.

Anwendung des Prinzips der Nachhaltigen Entwicklung bei der Auswahl von Projekten
(PDF, 60 KB)

Gleichstellung von Männern und Frauen, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass im Rahmen der Operationellen Programme die Gleichstellung von Männern und Frauen und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts gefördert und Maßnahmen gegen jede Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung getroffen werden. Zudem ist es auch Ziel der Programme, die Aufmerksamkeit der Projektträger auf diese Themen zu lenken und diese dazu zu veranlassen, sich mit ihrem Vorhaben unter dem Aspekt der Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit sowie der Gleichstellung von Frauen und Männern auseinanderzusetzen.

Alle geförderten Projekte müssen diese Querschnittsziele beachten. Um dies sicherzustellen, wurden Fragenkataloge konzipiert, die Projektträger bei der Beantragung von Fördermitteln beantworten müssen.

Die Fragenkataloge zu den Querschnittszielen Gleichstellung von Männern und Frauen, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sind in den Formularen zur Erhebung von Zielbeiträgen der Projekte enthalten. Diese Formulare finden Sie im Bereich Formulare bei den einzelnen Förderungen.

Kontakt

Verwaltungsbehörde EFRE

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Referat 43
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
E-Mail: poststelle(at)mlr.bwl.de