REACT-EU – Forschungsinfrastruktur in der Spitzenforschung

Ziel der Fördermaßnahme ist der Erhalt der Attraktivität des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Baden-Württemberg, um im internationalen Wettbewerb der Spitzenforschung konkurrenzfähig zu bleiben, sowie die Unterstützung der Schwerpunktsetzung und Profilbildung der Universitäten in den baden-württembergischen Spezialisierungsfeldern. Gefördert werden Vorhaben der Spitzenforschung von hausragendem gesellschaftlichem und wirtschaftlichem Interesse an vorderster Front der Wissenschaft, die mittelfristig zur praktischen Anwendung kommen sollen.

Durch die Fördermaßnahme zum Ausbau der Forschungsinfrastruktur an den baden‑württembergischen Universitäten sollen – durch Erweiterungs- und Neubauvorhaben und/oder Forschungsgroßgeräte – Forschungsschwerpunkte der Universitäten, insbesondere mit europäischem Bezug, gezielt gestärkt und neue Forschungsfelder erschlossen werden.

Forschungsschwerpunkte mit überregionaler Bedeutung, die beispielweise an europäischen Großprojekten im Rahmen von Horizont 2020 beteiligt, Teil von auf der ESFRI Roadmap verankerten europäischen Forschungsinfrastrukturen sind oder im Rahmen der Exzellenzinitiative gefördert werden, sollen ergänzt und gestärkt werden („Leuchttürme mit europäischer Strahlkraft“).

Bitte überprüfen Sie, ob ein aktueller Förderaufruf für die Förderung von Forschungsinfrastrukturen in der Spitzenforschung vorliegt.

REACT-EU
Mit den REACT-EU-Mitteln sollen Forschungs- und Innovationskapazitäten, die den Übergang in die digitale und grüne Wirtschaft unterstützen, gestärkt werden. Hierbei steht die Anschaffung bzw. die Ausstattung von Forschungsgroßgeräten für die Grundlagen- und Spitzenforschung an Universitäten/Universitätskliniken im Mittelpunkt.

Die Förderung von Forschungsgroßgeräten richtet sich an staatliche Universitäten. Hierfür stehen Mittel in Höhe von bis zu 14 Mio. € zur Verfügung. Die Frist zur Einreichung der Anträge bei der L-Bank ist der 15. Mai 2021. Bitte verwenden Sie die Formulare zur Antragstellung unter der untenstehenden Rubrik für Forschungsgroßgeräte.

Separat davon soll im Zusammenhang mit der Covid 19 Forschung an einem strategischen Universitätsstandort in Baden-Württemberg ein S3-Labor ausgerüstet werden.

Zu den aktuellen Förderaufrufen

Fragen

Wer wird gefördert?

Fördermittel können die Begünstigten erhalten:

Staatliche Universitäten mit Sitz in Baden-Württemberg sowie bei Baumaßnahmen der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, dessen nachgeordnete Ämter

 

Was wird gefördert?

  • der Erwerb von Großgeräten für die Forschung.
  • Bauliche Anpassungen in Verbindung mit einem S3-Labor

Wie wird gefördert?

Bei Forschungsbauten richtet sich das Verfahren nach den einheitlichen Verfahren des Landes für die Errichtung von Forschungsbauten und –einrichtungen. Für die Beschaffung von Forschungsgroßgeräten wird auf die Ausschreibung verwiesen.

Kontakt

L-Bank Finanzhilfen

Schlossplatz 10
76131 Karlsruhe
E-Mail: efre(at)l-bank.de

Weitere Informationen

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