Innovationsinfrastruktur

Im Rahmen von RegioWIN werden regionale Investitionen in wirtschaftsnahe Innovationsinfrastrukturen unterstützt, die Potentiale der regionalen Wertschöpfung in den Spezialisierungsfeldern des Landes erschließen, neue und kooperative Innovationsmethoden erproben, Unternehmensgründungen unterstützen oder dem Fachkräftemangel durch innovative oder modellhafte Infrastrukturen für Qualifizierung begegnen. Hier sind z.B. Technologie-, Kompetenz-, Innovations- und Gründerzentren, Wissenschafts- oder Technologieparks oder vergleichbare Einrichtungen – auch interkommunal bzw. regional ausgerichtet – sowie virtuelle Infrastrukturen zur Unterstützung innovativer Prozesse denkbar.

Diese Fördermaßnahme wird im Rahmen des Wettbewerbs zur zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovation und Nachhaltigkeit (RegioWIN) unterstützt. Weiterführende Informationen zum Wettbewerb erhalten Sie unter dem Menüpunkt RegioWIN.

Außerdem unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau geeignete Projekte auf Grundlage von Förderaufrufen der Fachförderung, die die Errichtung und den Ausbau von regionalen Innovationsinfrastrukturen betreffen. Sie müssen aus einem prämierten Regionalen Entwicklungskonzept einer WINregion entwickelt worden sein.

Zu den aktuellen Förderaufrufen

Ergänzend können über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR Regelförderung) auch Innovationsinfrastrukturen, die aus den prämierten Regionalen Entwicklungskonzepten der WINregionen entwickelt wurden und die dem EFRE-Programm Baden-Württemberg – Innovation und Energiewende entsprechen, gefördert werden. Über die Förderung aus dem EFRE wird im Rahmen des Auswahlverfahrens zum Jahresprogramm entschieden. Nähere Informationen hierzu unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung

Fragen

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können insbesondere Technologietransfergesellschaften, Landesgesellschaften, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Wirtschaftsverbände, Gemeinden, Landkreise und deren Verbände, Kommunalunternehmen und Wirtschaftsfördereinrichtungen.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Wettbewerbs RegioWIN werden prämierte Leuchtturmprojekte zur Errichtung und zum Ausbau von Innovationsinfrastrukturen gefördert.

Ergänzend können Innovationsinfrastrukturenvom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau auf Grundlage von Förderaufrufen der Fachförderung sowie im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlichen Raum (Regelförderung) gefördert werden, die aus den prämierten Regionalen Entwicklungskonzepten der WINregionen entwickelt wurden und die dem EFRE-Programm Baden-Württemberg – Innovation und Energiewende entsprechen.

Wie wird gefördert?

Die Begünstigten erhalten Zuschüsse.

Formulare für die Innovationsinfrastruktur Typ Zentren - Verdichtungsraum (WM)

Antragstellung

Hinweis: Sofern Ihre Innovationsinfrastruktur im Ländlichen Raum liegt und Ihr beratendes Ressort das MLR ist, verwenden Sie bitte die Formulare aus der Rubrik Innovationsinfrastruktur Typ Zentren – Ländlicher Raum.

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag nur gestellt werden kann, wenn es sich bei Ihrem Projekt entweder um ein prämiertes RegioWIN-Leuchtturmprojekt handelt, das die oben genannten Bedingungen erfüllt, ein Projekt der regionalen Innovationsinfrastruktur auf Grundlage von Förderaufrufen der Fachförderung des Ministeriums für Wirtschaft und Wohnungsbau ist oder wenn Ihr Projekt im Rahmen des Auswahlverfahrens zum ELR-Jahresprogramm (Regelförderung) für eine EFRE-Förderung ausgewählt wurde.

Zur Kategorie Innovationsinfrastruktur Typ Zentrum zählen Gewerbezentren aller Art wie z.B. Forschungs-, Telematik-, Technologie-, Gründerzentren bzw. -parks u.ä. Solche Gewerbezentren können als Teilkomponente z.B. auch einen Start-up-Accelerator enthalten.

Bitte verwenden Sie zur Antragstellung für die Innovationsinfrastruktur Typ Zentrum – Verdichtungsraum (WM) nachfolgende Formulare:

Formulare für die Innovationsinfrastruktur Typ Zentren - Ländlicher Raum (MLR)

Antragstellung

Hinweis: Sofern Ihre Innovationsinfrastruktur im Verdichtungsraum liegt und Ihr beratendes Ressort das MFW ist, verwenden Sie bitte die Formulare aus der Rubrik Innovationsinfrastruktur Typ Zentren – Verdichtungsraum.

1.Stufe                                                                                                                                                                      Die Bewerbung zur Aufnahme eines Projekts in die Förderlinie Innovationsinfrastrukturen erfolgt formlos (siehe Ausschreibung des ELR-Jahresprogramm 2019 vom 25. Mai 2018).

2.Stufe                                                                                                                                                                          Für die zur Förderung ausgewählten Projekte sind zur konkreten Antragstellung bei der L-Bank nachfolgende Formulare zu verwenden:

Formulare für die Innovationsinfrastruktur Typ Sonstige

Antragstellung

Alle Innovationsinfrastrukturen, die nicht mit Gewerbezentren vergleichbar sind, sondern dezentral aufgebaut oder im Wesentlichen virtueller Natur sind, zählen zur Kategorie Innovationsinfrastruktur Typ Sonstige. Derartige Innovationsinfrastrukturen können ggf. auch zur Reduktion des CO2-Ausstoßes beitragen und somit strategieorientierte Investitionen in den Klimaschutz darstellen.

Bitte verwenden Sie zur Antragstellung für die Innovationsinfrastruktur Typ Sonstige nachfolgende Formulare:

Weitere Details

Verwaltungsvorschriften

Aktuelle Förderaufrufe

Kontakt

L-Bank Finanzhilfen

Schlossplatz 10
76131 Karlsruhe
E-Mail: efre(at)l-bank.de

Weitere Informationen

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