18. Februar 2014
Förderaufruf des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 14.02.2014
Innovation ist der Schlüssel für die Spitzenstellung des Landes als eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen in Europa. Der zunehmende globale Wettbewerb erfordert dauerhafte Anstrengungen zur Stärkung der Innovationskraft, um nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung in der Fläche Baden-Württembergs zu erzielen.
Mit der neu im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ will die Landesregierung dazu beitragen, die Spitzenstellung Baden-Württembergs nicht nur zu erhalten, sondern auch weiter auszubauen. Die Förderlinie wird zu gleichen Teilen über das Land und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014-2020 finanziert.
Mit diesem Förderangebot werden kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum angesprochen, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potential zur Technologieführerschaft erkennen lassen.
Mit der neuen Förderlinie unterstützen wir Unternehmensinvestitionen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte. Zusätzlich sollen nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess erreicht werden. Die Möglichkeit, technologisch fortschrittliche Produkte unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte effizienter und schneller zu produzieren, erhöht die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
Bewerben können sich Gemeinden mit interessierten Unternehmen. Jeweils im April und Oktober werden die vorliegenden Aufnahmeanträge von einem Ausschuss bewertet und ein Fördervorschlag ausgearbeitet. Näheres zur Bewerbung finden Sie in der aktuellen Ausschreibung.
6. Dezember 2013
Förderaufruf des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 06.12.2013
Nach den Vorgaben des Landesklimaschutzgesetzes sollen die CO₂-Emissionen des Landes langfristig bis zum Jahr 2050 um 90 % gegenüber 1990 verringert werden. Bei der Realisierung einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik kommt der kommunalen Ebene besondere Bedeutung zu. Die Gemeinden und Landkreise üben im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz eine Vorbildfunktion für ihre Einwohner aus und können die Rahmenbedingungen für die auf ihrer Gemarkung verursachten CO₂-Emissionen maßgeblich mitgestalten.
Mit dem Förderprogramm „Klimaschutz mit System“ unterstützt das Umweltministerium Kommunen, die auf systematischer Grundlage einen Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen. Attraktive Förderkonditionen sollen es Kommunen ermöglichen, ambitionierte Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes zu realisieren. Das Umweltministerium möchte damit außerdem Kommunen dabei helfen, mit sichtbaren Projekten aus dem Bereich der eigenen Verwaltung ihre Vorbildfunktion nach § 7 des neuen Landesklimaschutzgesetzes wahrzunehmen. Das Programm richtet sich an diejenigen Kommunen, die für solche Maßnahmen bereits eine konzeptionelle Basis erarbeitet haben.
Dem förmlichen Förderverfahren geht ein Teilnahmewettbewerb voraus. Gemeinden und Landkreise haben bis zum 30.05.2014 Zeit, um Maßnahmen zur Förderung vorzuschlagen. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Operationellen Programms für das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ in Baden-Württemberg 2014-2020 gefördert. Diese Mittel können durch Mittel aus dem Landeshaushalt Baden-Württemberg ergänzt werden.
20. Juni 2013
Förderaufruf des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 20.06.2013
Innovation ist der Schlüssel für die Spitzenstellung des Landes als eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen in Europa. Der zunehmende globale Wettbewerb erfordert dauerhafte Anstrengungen zur Stärkung der Innovationskraft, um nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung in der Fläche in Baden-Württemberg zu erzielen.
Mit der nun im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum angesiedelten neuen Förderrichtlinie „Spitze auf dem Land – Technologieführer für Baden-Württemberg“ will die Landesregierung dazu beitragen, die Spitzenstellung Baden-Württembergs nicht nur zu erhalten, sondern auch weiter auszubauen. Die Förderrichtlinie bezieht sich auf die EFRE-Förderperiode 2014-2020.
Mit diesem Förderangebot werden kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum angesprochen, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen.
Die neue Förderrichtlinie unterstützt Unternehmensinvestitionen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte. Zusätzlich sollen durch die unterstützten Projekte nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess generiert werden. Die Möglichkeit, technologisch fortschrittliche Produkte unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte effizienter und schneller zu produzieren, erhöht die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
Bewerben können sich Gemeinden mit interessierten Unternehmen ab der offiziellen Ausschreibung der Förderrichtlinie „Spitze auf dem Land“ am 20. Juni 2013. Bis 2020 wird das Förderangebot mindestens einmal jährlich ausgeschrieben, um den Prozess zu verstetigen.
22. Februar 2013
Förderaufruf des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 22.02.2013
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft (MFW) in Kooperation mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) sowie dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) will den Prozess „Zukunftsfähige Regionalentwicklung“ in Baden-Württemberg anstoßen. Regionen, Landkreise, Städte und Gemeinden sind aufgefordert, sich – gemeinsam mit Akteuren wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Gewerkschaften – mit den eigenen Stärken und Schwächen auseinanderzusetzen, Zukunftschancen zu identifizieren und sich eine Zukunftsstrategie zu geben. Im Rahmen der EFRE-Förderperiode 2014-2020 können dann daraus entwickelte Leuchtturmprojekte gefördert werden. Der Wettbewerb RegioWIN (Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation und Nachhaltigkeit) wurde am 24.02.2013 gestartet.