Förderaufrufe Archiv

7. Juni 2017

Förderaufruf des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 07.06.2017

Zur Förderung von gemeinsamen Forschungskooperationen zwischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird das „HAW-KMU-TT“-Förderprogramm ausgeschrieben. Im Mittelpunkt steht die Bearbeitung von Fragestellungen mit besonderer Relevanz für die regionale Wirtschaft und einer konkreten Perspektive für eine weitere wirtschaftliche Nutzung durch Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft. Durch die direkte Zusammenarbeit soll die Vernetzung der HAW untereinander und mit den regionalen Partnern aus der Wirtschaft gestärkt und der wechselseitige Wissens- und Technologietransfer unterstützt werden.

 

19. Mai 2017

Förderaufruf des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 19.05.2017

Phosphor ist essenziell für alles Leben. Ohne die Düngung mit diesem Nährstoff gäbe es keine ausreichende landwirtschaftliche Produktion. Doch die mineralischen Ressourcen an Phosphor sind begrenzt. Nur wenige Länder besitzen abbauwürdige Lagerstätten an Rohphosphat, die alle, bis auf eine kleinere Lagerstätte in Nordfinnland, außerhalb Europas liegen. Politische Unsicherheiten in den wenigen Lieferländern und eine weiter wachsende Weltbevölkerung können zu Engpässen bei der Versorgung mit Rohphosphaten und zu Preissteigerungen führen.

Die Phosphorversorgung für Baden-Württemberg kann deshalb langfristig nur ökologisch und wirtschaftlich verträglich sichergestellt werden, wenn Phosphorimporte zumindest teilweise durch rückgewonnenen Phosphor ersetzt werden können. Vor allem Abwasser und Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen enthalten relevante Mengen an Phosphor, die ein großes Potential für eine Rückgewinnung bieten. Daher sollen anwendungsreife Verfahren zur Phosphor-Rückgewinnung unter wissenschaftlicher Begleitung entwickelt und geeignete wirtschaftliche Verfahren ermöglicht werden, um so die Verbreitung von Phosphor-Rückgewinnungsverfahren zu fördern.

Das Förderangebot richtet sich an privat-gewerbliche Unternehmen, Gebietskörperschaften (einschließlich deren Eigenbetriebe), öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen in privater Rechtsform mit einem kommunalen Anteil von mehr als 50%.

Im Rahmen des dritten Förderaufrufs sind nun auch Kläranlagen ab einer Ausbaugröße von 50.000 Einwohnerwerten (oder dem entsprechenden Klärschlammanfall) antragsberechtigt. Die VwV EFRE-Phosphor 2014 – 2020 wird dahingehend geändert werden und die auf dieser Seite derzeit eingestellte Version ersetzen.

Projektskizzen können bis zum 13. Oktober 2017 bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank), Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe eingereicht werden.

4. Mai 2017

Aufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg vom 07.04.2017

Die Entwicklung und Erprobung neuer Projekte und Dienstleistungen von und für Cluster fördert punktuell und themenübergreifend die weitere Professionalisierung der Cluster-Initiativen insbesondere in den baden-württembergischen Spezialisierungsfeldern, und soll die Basis für nachhaltige, selbsttragende Strukturen sein. Die Entwicklung und Erprobung von neuartigen Projekten der Clusterkooperation auf internationaler Ebene, hier bezogen auf die Länder des Ostseeraumes (im weiteren BSR-Raum) und Teilnehmer am BSR Innovation Express Call 2017, ist ein wichtiger Beitrag zur Internationalisierung der baden-württembergischen Cluster. Projekte zu clusterübergreifenden Kooperationen (Meta-, Cross-, Interclustering) oder neue Formate des Technologietransfers befördern die Innovationsfähigkeit der Cluster-Initiativen und ihrer Mitglieder.

Anträge können bis zum 31.10.2017 bei der Landeskreditbank (L-Bank), Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe eingereicht werden.

Weitere Informationen enthält der Förderaufruf.

22. Juni 2016

Förderaufruf des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 22.06.2016

Phosphor ist essenziell für alles Leben. Ohne die Düngung mit diesem Nährstoff gäbe es keine ausreichende landwirtschaftliche Produktion. Doch die mineralischen Ressourcen an Phosphor sind begrenzt. Nur wenige Länder besitzen abbauwürdige Lagerstätten an Rohphosphat, die alle, bis auf eine kleinere Lagerstätte in Nordfinnland, außerhalb Europas liegen. Politische Unsicherheiten in den wenigen Lieferländern und eine weiter wachsende Weltbevölkerung können zu Engpässen bei der Versorgung mit Rohphosphaten und zu Preissteigerungen führen.

Die Phosphorversorgung für Baden-Württemberg kann deshalb langfristig nur ökologisch und wirtschaftlich verträglich sichergestellt werden, wenn Phosphorimporte zumindest teilweise durch rückgewonnenen Phosphor ersetzt werden können. Vor allem Abwasser und Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen enthalten relevante Mengen an Phosphor, die ein großes Potential für eine Rückgewinnung bieten. Daher sollen anwendungsreife Verfahren zur Phosphor-Rückgewinnung unter wissenschaftlicher Begleitung entwickelt und geeignete wirtschaftliche Verfahren ermöglicht werden, um so die Verbreitung von Phosphor-Rückgewinnungsverfahren zu fördern.

Das Förderangebot richtet sich an privat-gewerbliche Unternehmen, Gebietskörperschaften (einschließlich deren Eigenbetriebe), öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen in privater Rechtsform mit einem kommunalen Anteil von mehr als 50%.

Projektskizzen können bis zum 30. November 2016 bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank), Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe eingereicht werden.

6. Mai 2016

Förderaufruf des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst  vom 06. Mai 2016

Durch die anteilige Finanzierung von Forschungsgroßgeräten sollen mithilfe von EFRE-Förderungen Forschungsschwerpunkte der Universitäten in den Bio- und Naturwissenschaften (Biotechnologie, Advanced Materials, Nanotechnologie, Photonik), insbesondere im europäischem Kontext, gezielt gestärkt und neue Forschungsfelder erschlossen werden. Die EFRE-Förderungen werden in Form eines Zuschusses zum Erwerb eines Forschungsgroßgeräts im Verfahren gemäß Art. 91b GG der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gewährt.

 

5. Februar 2016

Förderaufruf des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 03.02.2016

Nach den Vorgaben des Landesklimaschutzgesetzes sollen die CO₂-Emissionen des Landes langfristig bis zum Jahr 2050 um 90 % gegenüber 1990 verringert werden. Bei der Realisierung einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik kommt der kommunalen Ebene besondere Bedeutung zu. Die Gemeinden und Landkreise üben im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz eine Vorbildfunktion für ihre Einwohner aus und können die Rahmenbedingungen für die auf ihrer Gemarkung verursachten CO₂-Emissionen maßgeblich mitgestalten.

Mit dem Förderprogramm „Klimaschutz mit System“ unterstützt das Umweltministerium Kommunen, die auf systematischer Grundlage einen Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen. Attraktive Förderkonditionen sollen es Kommunen ermöglichen, ambitionierte Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes zu realisieren. Das Umweltministerium möchte damit außerdem Kommunen dabei helfen, mit sichtbaren Projekten aus dem Bereich der eigenen Verwaltung ihre Vorbildfunktion nach § 7 des neuen Landesklimaschutzgesetzes wahrzunehmen. Das Programm richtet sich an diejenigen Kommunen, die für solche Maßnahmen bereits eine konzeptionelle Basis erarbeitet haben.

Dem förmlichen Förderverfahren geht ein Teilnahmewettbewerb voraus. Gemeinden und Landkreise haben bis zum 06.05.2016 Zeit, um Maßnahmen zur Förderung vorzuschlagen. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Operationellen Programms für das Ziel „Investitio­nen in Wachstum und Beschäftigung“ in Baden-Württemberg 2014-2020 gefördert. Diese Mittel können durch Mittel aus dem Landeshaushalt Baden-Württemberg ergänzt werden.

10. Dezember 2015

Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 10.12.2015

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unterstützt Vorhaben, deren Gegenstand die Bereitstellung, Verarbeitung, Bearbeitung und Verwendung von Holz ist, mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln. Dadurch sollen Innovationen in der Nutzung von Holz forciert, neue Anwendungsfelder für den Rohstoff Holz erschlossen und deren Einführung beschleunigt werden. Damit wird die Innovationstätigkeit der Unternehmen in der Wertschöpfungskette Forst & Holz insgesamt gestärkt. Die Förderschwerpunkte, welche näher im Förderaufruf beschrieben sind, liegen im Bereich Cluster, Angewandte Forschung und Innovation im Holzbau.

Von den an einer Förderung Interessierten ist ein zweistufiges Verfahren zu durchlaufen. Im ersten Schritt ist eine Vorhabensskizze zur Vorauswahl der Projekte einzureichen (Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf). Die Projektauswahl der fristgerecht eingereichten Vorhabensskizzen erfolgt durch das MLR nach Abschluss der begleitenden Beratungen innerhalb des Clusterbeirats Forst & Holz. Die Entscheidung der Projektauswahl wird schriftlich durch das MLR bekannt gegeben. Insofern das Vorhaben positiv durch das MLR beschieden wurde, liegt eine Antragsberechtigung vor. Anträge können erst nach erfolgreich abgeschlossenem Projektauswahlverfahren bei der L-Bank eingereicht werden.

Im zweiten Schritt ist ein formaler Förderantrag bei der L-Bank zu stellen. Diese nimmt den Antrag entgegen, bearbeitet ihn und erteilt bei positiver Prüfung der Antragsunterlagen einen Bewilligungsbescheid.

Damit die Vorhabensskizzen im in der Regel zweimal jährlich tagenden Clusterbeirat Forst & Holz beraten werden können, sind diese bis zum 15. März oder 15. September eines Jahres einzureichen.

Vorhabensskizzen zum innovativen Holzbau können zusätzlich jährlich zum 15. Juni und 31. Dezember eingereicht werden. Sie werden dann vom Unterausschuss des Clusterbeirats Forst & Holz beraten.

28. Oktober 2015

Verlängerung des Förderaufrufs des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 28.10.2015.

Die Zentren für angewandte Forschung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (ZAFH) des Landes leisten mit ihrer anwendungsbezogenen Forschung und Entwicklung einen wichtigen Beitrag zum Wissens- und Technologietransfer für Baden-Württemberg. Sie sind häufig Impulsgeber für Wirtschaftsunternehmen (insb. regionale KMUs), die durch die Übertragung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in die Praxis ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern können. Umgekehrt schärfen HAWen ihr Forschungsprofil durch frühzeitige Einbeziehung von Fragestellungen und Bedarfen der Wirtschaft in die Definition wissenschaftlicher Fragestellungen und steigern dadurch ihre Drittmittelfähigkeit.

In der inzwischen 5. Ausschreibung fördern wir drei neue ZAFH, die anwendungsorientierte Forschung in besonders zukunftsrelevanten Feldern bündeln. Die Förderung erstreckt sich über drei Jahre, wobei nach erfolgreicher Evaluierung einer Förderung über weitere 2 Jahre möglich ist. Das Gesamtvolumen des Ausschreibung beträgt 7 Mio. Euro, die je zur Hälfte aus Mitteln des Landes und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) stammen. Antragsberechtigt sind ausschließlich HAW des Landes Baden-Württemberg die jedoch auch (außer-)universitäre Verbundpartner in ihr Forschungsprojekt mit einbinden können, die teilweise ebenfalls förderberechtigt sind.

Antragsfrist: 22. Januar 2016

 

ACHTUNG: Die Antragsfrist ist verlängert bis 5. Februar 2016, Poststempel (Ausschlussfrist)

 

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