13. April 2021
16. Dezember 2020
Förderaufruf des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 16.12.2020
Nach dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) sollen die in Baden-Württemberg verursachten Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent, bis zum Jahr 2030 um mindestens 42 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 90 Prozent gegenüber 1990 abgesenkt werden. Bei der Realisierung einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik kommt der kommunalen Ebene besondere Bedeutung zu. Die Gemeinden, Städte und Landkreise üben im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz eine Vorbildfunktion für ihre Einwohner aus und können die Rahmenbedingungen für die auf ihrer Gemarkung verursachten CO₂-Emissionen maßgeblich mitgestalten.
Mit dem Förderprogramm Klimaschutz mit System unterstützt das Umweltministerium Gemeinden, Städte, Landkreise und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich auf systematischer Grundlage einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Auch Vorhaben von Unternehmen im Verbund mit der vorgenannten Zielgruppe können gefördert werden.
Attraktive Förderkonditionen sollen es ermöglichen, das ambitionierte Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes realisiert werden.
Dem förmlichen Förderverfahren geht ein Teilnahmewettbewerb voraus. Gemeinden, Städten, Landkreise, Zweckverbände, kommunale Unternehmen sowie Verbundprojekte mit Unternehmen haben bis zum 15.02.2021 Zeit, um Maßnahmen zur Förderung vorzuschlagen.
Danach ist eine rasche Antragstellung bei der L-Bank bis zum April/Mai 2021 vorgesehen.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und / oder aus REACT-EU-Mitteln im Rahmen des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2014-2020.
28. Juli 2020
Die Förderung zu „Spitze auf dem Land“ in der Förderperiode 2014-2020, inkl. REACT-EU wurde beendet. Informationen und Ansprechpersonen zur aktuellen Förderung (EFRE 2021-2027) finden Sie unter Innovation in KMU – Spitze auf dem Land! |
Förderaufruf des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 28.07.2020
Mit der Ausschreibung „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum mit Kofinanzierung aus dem EFRE-Programm soll die Spitzenstellung des Landes weiter ausgebaut werden.
Das Förderangebot spricht kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum an, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung liegt auf Unternehmen, die Baden-Württemberg in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen.
Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt durch einen Ausschuss. Maßgebliche Kriterien sind Qualität und Aussagekraft der Bewerbung, Beurteilung der eigenen Produkte/Dienstleitungen hinsichtlich Marktpotential, Technologie- und Innovationspotential des Unternehmens sowie der Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie.
22. Mai 2019
Förderaufruf des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 17. Mai 2019
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unterstützt die Errichtung und den Ausbau von regionalen Innovationsinfrastrukturen, die aus einem prämierten Regionalen Entwicklungskonzept einer WINregion entwickelt worden sind, mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Europäischen Union.
Die Ausschreibung der regionalen Innovationsinfrastrukturen ist Bestandteil der Ausschreibung für das ELR-Jahresprogramm 2020. Aufnahmeanträge in das ELR-Jahresprogramm 2020 sind möglich für Projekte nach Nr. 6.1 ELR, die im Ländlichen Raum nach Landesentwicklungsplan liegen und aus einem prämierten Regionalen Entwicklungskonzept einer WIN-Region entwickelt sind. Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können durch die antragstellenden Gemeinden für diesen Aufruf bis zum 30. September 2019 gestellt werden und sind je zweifach der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde und der Bearbeitungsstelle im Regierungspräsidium vorzulegen.
1. Juni 2018
Förderaufruf des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 25. Mai 2018
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unterstützt die Errichtung und den Ausbau von regionalen Innovationsinfrastrukturen, die aus einem prämierten Regionalen Entwicklungskonzept einer WINregion entwickelt worden sind, mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Europäischen Union.
Die Ausschreibung der regionalen Innovationsinfrastrukturen ist Bestandteil der Ausschreibung für das ELR-Jahresprogramm 2019. Aufnahmeanträge in das ELR-Jahresprogramm 2019 sind möglich für Projekte nach Nr. 6.1 ELR, die im Ländlichen Raum nach Landesentwicklungsplan liegen und aus einem prämierten Regionalen Entwicklungskonzept einer WIN-Region entwickelt sind. Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können durch die antragstellenden Gemeinden für diesen Aufruf bis zum 30. September 2018 gestellt werden und sind je zweifach der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde und der Bearbeitungsstelle im Regierungspräsidium vorzulegen.
17. Mai 2018
Förderaufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg vom 07.05.2018
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg (Link) unterstützt die Beschäftigung von Regionalen Technologietransfermanagerinnen und -managern mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Europäischen Union.
Dadurch soll der Technologietransfer vor allem zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) verbessert werden. Regionale Technologietransfermanager(innen) haben die Aufgabe, Kooperationen zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen zu initiieren und damit die Umsetzung von wissenschaftlichen Erkenntnissen in neue Produkte und Verfahren zu fördern. Sie stellen besonders für KMU eine wichtige Anlaufstelle dar und unterstützen diese bei ihren Innovationsvorhaben.
Das Förderangebot richtet sich an Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und regionale Wirtschaftsfördereinrichtungen in Baden-Württemberg.
Anträge können bis zum 16.07.2018 bei der Landeskreditbank (L-Bank), Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe eingereicht werden.
28. Februar 2018
Förderaufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau vom 07.02.2018
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau (WM) unterstützt die Errichtung und den Ausbau von regionalen Innovationsinfrastrukturen, die aus einem prämierten Regionalen Entwicklungskonzept einer WINregion entwickelt worden sind, mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Europäischen Union.
Regionale Innovationsinfrastrukturen im Sinne dieses Aufrufs sind wirtschaftsnahe Technologie-, Kompetenz-, Innovations- und Gründerzentren, Wissenschafts- oder Technologieparks oder vergleichbare Einrichtungen, die die räumlichen Voraussetzungen für aktuelle Formen der regionalen Innovationsfindung bieten. Durch ihre spezifischen Konzepte und Angebote vor Ort können Regionale Innovationsinfrastrukturen die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Aktivierung ihrer Innovationspotentiale unterstützen und so dazu beitragen, dass betriebliche Innovationen oder Anpassungsbedarfe der KMU früher und schneller umgesetzt werden können.
Das Förderangebot richtet sich an Städte, Gemeinden, Stadt-/Landkreise, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände und kommunale Gesellschaften mit einem kommunalen Anteil von mehr als 50% in Baden-Württemberg. Der Ort der Durchführung des Vorhabens muss sich in einer in RegioWIN prämierten WINregion und in der Raumkategorie Verdichtungsräume bzw. Randzonen um die Verdichtungsräume gemäß Landesentwicklungsplan, 2002 befinden.
Anträge können bis zum 30. Juni 2018 bei der Landeskreditbank (L-Bank), Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe eingereicht werden.
19. Oktober 2017
Förderaufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau vom 14.10.2017
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau (WM) unterstützt den Auf- und Ausbau von Infrastruktur für technologiespezifische Start-up-Acceleratoren mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Europäischen Union.
Start-up-Acceleratoren sind eine spezielle Form von Gewerbe- beziehungsweise Gründerzentren für die unternehmerische Frühphase, insbesondere von Spin-offs aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Mit der Förderung der Infrastruktur von technologiespezifischen Start-up-Acceleratoren wird die Basis für eine intensive und umfassende Betreuung von Hightech-Gründungsvorhaben geschaffen, um insbesondere die Entwicklung marktorientierter Geschäftsmodelle zu beschleunigen und Hürden beim Zugang zu Risikokapital zu beseitigen.
Das Förderangebot richtet sich an Landesgesellschaften, Kommunen, kommunale Gesellschaften, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, regionale Verbände, Technologietransfergesellschaften sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Anträge können bis zum 6. April 2018 bei der Landeskreditbank (L-Bank), Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe eingereicht werden.