Förderprogramm für innovative Unternehmen im Ländlichen Raum

Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 26. 08.2015

Der Mittelstand im Ländlichen Raum Baden-Württembergs ist ein Wachstumsmotor. Die grün-rote Landesregierung unterstützt mit ihrer Förderlinie „Spitze auf dem Land“ innovationsfähige Unternehmen. Über die sechsjährige Förderperiode von 2014 bis 2020 stehen 31 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und aus dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung.

„Baden-Württemberg ist eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen Europas. Diese Spitzenstellung gilt es zu erhalten und auszubauen. Mit unserer neu geschaffenen Förderlinie Spitze auf dem Land stärken wir die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen vor Ort“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Mittwoch (26. August) beim Besuch des Unternehmens Boss Lubricants GmbH & Co. KG in Albstadt (Zollernalbkreis).

„Wir richten uns gezielt an kleine und mittlere Unternehmen, die das Potenzial zur Technologieführerschaft haben. Diese Unternehmen sind von großer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie qualifizierte Arbeitsplätze schaffen und so den Ländlichen Raum attraktiv und zukunftsfähig erhalten.“

Besonders kleine, innovative Betriebe werden gefördert

Die Landesregierung unterstützt mit der Spitze auf dem Land-Förderlinie kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten. Förderfähig sind beispielsweise umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude und Maschinen sowie in verbesserte Produktionsverfahren und Prozesse. „So stärken wir die Innovationskraft, damit nachhaltiges Wachstum sowie Beschäftigung in der Fläche Baden-Württembergs erzielt werden können“, so Bonde weiter.

Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte, Produktionsverfahren, Prozesse und Dienstleistungen.

Kooperation mit der EU

Mit dem EFRE richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg mit dem Programm „Innovation und Energiewende“ den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung, Innovation sowie die Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen. Das ELR ist ein Förderprogramm des Landes zur integrierten Strukturentwicklung von Gemeinden im Ländlichen Raum. Das Land fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen, die im Rahmen eines Entwicklungskonzeptes zur Strukturverbesserung führen. Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ wird die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt. Im Zusammenspiel mit der EFRE-Förderung liegt ab 2014 der Schwerpunkt auf der Sicherung und dem Ausbau der Technologieführerschaft Baden-Württembergs in der Fläche.

Die Antragstellung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Die Aufnahmeanträge müssen jeweils zum 31. März oder 30. September vorliegen, um in den zweimal jährlich stattfindenden Auswahlrunden im April und Oktober berücksichtigt zu werden. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Im Bewertungsausschuss vertreten sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected e.V., die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

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