Neue Förderlinie Spitze auf dem Land wirkt erfolgreich im Ländlichen Raum

Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 17. 08.2015

Minister Bonde: „Landesregierung stärkt gezielt kleine und mittlere Unternehmen mit Potenzial zur Technologieführerschaft“
Fünfte Auswahlrunde läuft: Unternehmen können sich noch bis zum 30. September bewerben

Baden-Württemberg ist eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen in Europa. „Im Ländlichen Raum Baden-Württembergs ist gerade der Mittelstand ein Wachstumsmotor. Die von Grün-Rot neu geschaffene Förderlinie „Spitze auf dem Land“ stärkt besonders innovative kleine und mittlere Unternehmen im Ländlichen Raum. Wir setzen gezielt Impulse, damit diese ihr Potenzial als Technologieführer festigen können. Diese Unternehmen schaffen hochqualifizierte Arbeitsplätze und nachhaltiges Wachstum in der Fläche. Sie stärken den Ländlichen Raum, halten ihn zukunftsfähig und sichern gleichwertige Lebensverhältnisse in Baden-Württemberg“, sagte der Minister für Ländlichen Raum, Alexander Bonde, am Montag (17. August) zum Start des zweiten Teils seiner Sommertour durch das Land. Bonde besuchte die Unternehmen Haufler Composites GmbH & Co. KG in Blaubeuren (Alb-Donau-Kreis) und Vektor Pharma TF GmbH in Uttenweiler (Landkreis Biberach), die beide einen Zuschlag für die Förderlinie Spitze auf dem Land erhalten haben.

Nächste Auswahlrunde läuft

„Der immer stärker werdende weltweite Wettbewerb bringt es mit sich, dass auch die Unternehmen im Ländlichen Raum ihre Innovationskraft stetig steigern müssen. Hierbei unterstützt sie die Landesregierung gezielt durch maßgeschneiderte und flexible Förderprogramme. Von Spitze auf dem Land haben in den bisherigen Auswahlrunden 36 Unternehmen profitiert“, so der Minister. Bonde rief den Mittelstand auf, die bis zum 30. September laufende Frist der aktuellen Auswahlrunde für ihre Bewerbung zu nutzen. „Die Förderung richtet sich an Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Jedes Unternehmen, das die Voraussetzungen erfüllt, kann bis zu 400.000 Euro Fördermittel erhalten“, so Bonde abschließend. Insgesamt stehen über die sechsjährige Förderperiode hinweg rund 31 Millionen Euro zur Verfügung.

Hintergrundinformationen:

Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! – Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind. Diese Struktur soll erhalten und ausgebaut werden. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte, Produktionsverfahren, Prozesse und Dienstleistungen.

In der gesamten Förderperiode von 2014 bis 2020 werden nach derzeitigem Stand insgesamt rund 31 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Diese Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und aus dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt.

Mit dem EFRE richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg mit dem Programm „Innovation und Energiewende“ den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung, Innovation sowie die Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen. Das ELR ist ein Förderprogramm des Landes zur integrierten Strukturentwicklung von Gemeinden im Ländlichen Raum. Das Land fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen, die im Rahmen eines Entwicklungskonzeptes zur Strukturverbesserung führen. Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ wird die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt. Im Zusammenspiel mit der EFRE-Förderung liegt ab 2014 der Schwerpunkt auf der Sicherung und dem Ausbau der Technologieführerschaft Baden-Württembergs in der Fläche.

Die Antragstellung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Die Aufnahmeanträge müssen jeweils zum 31. März oder 30. September vorliegen, um in den zweimal jährlich stattfindenden Auswahlrunden im April und Oktober berücksichtigt zu werden. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Im Bewertungsausschuss vertreten sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected e.V., die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Weitere Informationen zur Förderlinie „Spitze auf dem Land! – Technologieführer für Baden-Württemberg“ finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg unter www.mlr-bw.de und unter www.efre-bw.de.

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