Grün-Rot stärkt gezielt innovative Unternehmen im Ländlichen Raum mit technologieorientiertem Förderprogramm. Neue Bewerbungsrunde für Förderlinie „Spitze auf dem Land“ gestartet.

Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 05.09.2014

„Baden-Württemberg ist eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen Europas. Diese Spitzenstellung gilt es zu erhalten und auszubauen. Daher sprechen wir mit der nächsten Bewerbungsrunde des technologieorientierten Förderprogramms ‚Spitze auf dem Land‘ wieder gezielt kleine und mittlere Unternehmen im Ländlichen Raum an, die das Potenzial zur Technologieführerschaft haben“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Freitag (5. September) anlässlich der Veröffentlichung der Ausschreibung „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“.

„Bis 30. September 2014 können sich Unternehmen über ihre Stadt- und Gemeindeverwaltungen für die Aufnahme in die Spitze auf dem Land-Förderlinie bewerben“, sagte Bonde. Die Landesregierung unterstütze mit dieser Förderlinie kleine und mittlere Unternehmen im Ländlichen Raum mit weniger als 100 Beschäftigten, so der Minister weiter. „Die Unternehmen müssen innovativ sein und das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Förderfähig sind beispielsweise umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Anlagen und Maschinen sowie in verbesserte Produktionsverfahren und Prozesse. Bei ‚Spitze auf dem Land‘ können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro“, sagte Bonde. Die Fördermittel stammen je zur Hälfte vom Land Baden-Württemberg und aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der Europäischen Union (EFRE), so Bonde weiter.

Bewerbungen bis 30. September möglich

„Bis 30. September 2014 müssen die Bewerbungen bei den zuständigen Landratsämtern und Regierungspräsidien vorliegen. Nach Bewerbungsschluss findet die Bewertungs- und Auswahlrunde statt. Die Entscheidung, welche Unternehmen gefördert werden, fällt im Herbst dieses Jahres“, sagte der Minister. Die Resonanz auf vorherigen Bewerbungsrunden habe deutlich gezeigt, dass es im Land viele innovative kleine und mittlere Unternehmen gebe, die mit der Förderung einen zusätzlichen Schub in ihrer Entwicklung erhalten hätten, so Bonde abschließend.

Hintergrundinformationen:

Mit der neu im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ will die Landesregierung dazu beitragen, die Spitzenstellung Baden-Württembergs zu erhalten und weiter auszubauen. Diese Förderlinie wird zu gleichen Teilen über das Land und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014-2020 finanziert. Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ will das Land kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum ansprechen, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potential zur Technologieführerschaft erkennen lassen.
Die Antragstellung erfolgt schriftlich durch die Gemeinden im Land in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), nachdem die Anträge durch einen Ausschuss bewertet und ein Fördervorschlag ausgearbeitet wurde. Im Bewertungsausschuss sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected e. V., die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das MLR vertreten.
Die aktuelle Ausschreibung und weitere Informationen zum Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/laendlichen-raum-staerken/efre/spitze-auf-dem-land/ abrufbar.

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