Strategie

Die Strategie Europa 2020

“Europa 2020″ ist die Strategie der EU für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Die EU hat sich bis 2020 fünf Kernziele gesetzt:

  • Beschäftigung – 75 % der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren sollten in Arbeit stehen.
  • Innovation – 3 % des Bruttoinlandsprodukts der EU sollten für Forschung und Entwicklung aufgewendet werden.
  • Klimawandel – Die „20/20/20“-Klimaschutz-/Energie-Ziele sollten erreicht werden (einschließlich einer Erhöhung des Emissionsreduktionsziels auf 30 %, falls die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind).
  • Bildung – Der Anteil der Schulabbrecher sollte auf unter 10 % abgesenkt werden, und mindestens 40 % der 30- bis 40-Jährigen sollten einen Hochschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss haben.
  • Armut – Die Zahl der armutsgefährdeten Personen sollte um 20 Millionen sinken.

Die Kohäsionspolitik steuert Mittel der EU bei, um die Verwirklichung der Ziele der Strategie “Europa 2020″ zu erreichen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Europa-2020-Strategie

Kohäsionspolitik: in intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum investieren

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, der Europäische Sozialfonds und der Kohäsionsfonds machen zusammen über ein Drittel des EU-Gesamthaushalts aus. Die Mitgliedsstaaten verwenden diese Mittel, um ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu fördern.

Ziele der EU-Regionalpolitik

Die EU-Regionalpolitik wird im wesentlichen durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – EFRE -, den Europäischen Sozialfonds – ESF – und den Kohäsionsfonds – KF geleistet. Sie ist Investitionspolitik, die die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum fördert, die Lebensqualität verbessert und eine nachhaltige Entwicklung unterstützt. Mit diesen Investitionen wird ein Beitrag zur Umsetzung der Strategie “Europa 2020″ geleistet.

Die Regionalpolitik ist auch Ausdruck der Solidarität innerhalb der EU mit weniger entwickelten Ländern und Regionen, da die Fördermittel vor allem in die Bereiche und Sektoren fließen, wo sie am dringendsten benötigt werden.
Ziel ist es, die nach wie vor bestehenden großen wirtschaftlichen sozialen und territorialen Unterschiede zwischen Europas Regionen zu verringern.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Regionalpolitik

Querschnittsziele

Nachhaltige Entwicklung

Das Querschnittsziel Nachhaltige Entwicklung ist auf eine umweltgerechte, die natürlichen Lebensgrundlagen erhaltende Entwicklung und damit auf die ökologische Dimension des Nachhaltigkeitsbegriffs ausgerichtet. Die Grundlage dafür bildet Artikel 8 der Verordnung über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds.

Alle EFRE-Projekte müssen danach das Querschnittsziel Nachhaltige Entwicklung unterstützen. Um dies sicherzustellen, werden die Umweltwirkungen der Projekte bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem EFRE-Programm Baden-Württembergs anhand eines Fragenkatalogs erhoben und bewertet. Der Umweltbeauftragte des Programms konzipiert und unterstützt die Umsetzung des Querschnittsziels.

Der Fragenkatalog zum Querschnittsziel Nachhaltige Entwicklung ist in den Formularen zur Erhebung von Zielbeiträgen der Projekte enthalten. Diese Formulare finden Sie im Bereich Formulare bei den einzelnen Förderungen.

Gleichstellung von Männern und Frauen, Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung

Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten sollen gemäß Artikel 7 der Verordnung über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds sicherstellen, dass im Rahmen der Operationellen Programme die Gleichstellung von Männern und Frauen und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts gefördert und Maßnahmen gegen jede Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung getroffen werden. Zudem ist es auch Ziel der Programme, die Aufmerksamkeit der Projektträger auf diese Themen zu lenken und diese dazu zu veranlassen, sich mit ihrem Vorhaben unter dem Aspekt der Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit sowie der Gleichstellung von Frauen und Männern auseinanderzusetzen.

Alle geförderten Projekte müssen diese Querschnittsziele beachten. Um dies sicherzustellen, wurden Fragenkataloge konzipiert, die Projektträger bei der Beantragung von Fördermitteln beantworten müssen.

Die Fragenkataloge zu den Querschnittszielen Gleichstellung von Männern und Frauen, Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung sind in den Formularen zur Erhebung von Zielbeiträgen der Projekte enthalten. Diese Formulare finden Sie im Bereich Formulare bei den einzelnen Förderungen.

Partnerschaftsvereinbarung

Partnerschaftsvereinbarung

Grundlagen für die Förderung mit den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) in Deutschland. Die Partnerschafts-

vereinbarung ebnet den Weg für die Nutzung von EU-Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF), dem Kohäsionsfonds, dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) bis 2020 in Deutschland.

Die deutsche Partnerschaftsvereinbarung wurde am 27.02.2014 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bei der Europäischen Kommission eingereicht und am 22.05.2014 von der Europäischen Kommission angenommen.

Die angenommene Partnerschaftsvereinbarung können Sie hier abrufen:

Weitere Informationen

Kontakt

Verwaltungsbehörde EFRE

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Referat 43
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
E-Mail: poststelle(at)mlr.bwl.de