i-mation GmbH in Rottweil – Besuch von Minister Bonde

Datum
08.09.2015

Zeit
14:30 - 15:30


Mittelständler im Ländlichen Raum als Wachstumsmotor

Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ setzt die grün-rote Landesregierung gezielte Impulse und fördert innovative Unternehmen im Ländlichen Raum. Diese Unternehmen stärken den Ländlichen Raum und sichern gleichwertige Lebensverhältnisse in Baden-Württemberg, indem sie hochqualifizierte Arbeitsplätze schaffen. Im Rahmen seiner diesjährigen Sommertour besucht der Minister für Ländlichen Raum, Alexander Bonde, ausgewählte Unternehmen, die in die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ aufgenommen wurden.

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Die Unternehmen müssen innovativ und technologieorientiert sein, indem sie Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte aufweisen. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent, jeweils hälftig aus EU- und Landesmitteln. Die EU-Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und die Landesmittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bezuschusst werden umfassende Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte.

Die Antragstellung auf Aufnahme in die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen beim jeweiligen Regierungspräsidium. Pro Jahr finden zwei Auswahlrunden statt, jeweils im April und Oktober. Um in den Auswahlrunden berücksichtigt zu werden, müssen die Aufnahmeanträge zum 31. März oder 30. September vorliegen. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR). Beim MLR ist ein Bewertungsausschuss eingerichtet. In diesem sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected e.V., die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das MLR vertreten.

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