Gebäudeenergiegesetz, CO2-Bepreisung und Bundesförderung

Datum
25.02.2021

Zeit
10:00 - 11:30


Seit Jahresbeginn wird in Deutschland ein Preis für CO2-Emissionen erhoben, die in den Bereichen Wärme und Verkehr durch die Verbrennung fossiler Energieträger entstehen. Gleichzeitig will die Bundesregierung den Treibhausgasausstoß wirksam reduzieren – und führte im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) das EnEG, die EnEV und das EEWärmeG in einem modernen Gesetz zusammen. Es wurde ein Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen. Neben neuen gesetzlichen Forderungen wurden auch die energetischen Gebäudeförderungen zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) neu aufgesetzt, Wie wirkt sich die CO2-Bepreisung auf die Energiekosten aus? Welche Auswirkung hat das GEG auf zukünftige Sanierungs- und Neubauvorhaben und welche Maßnahmen werden in welcher Höhe durch das BEG gefördert? Diese und weitere Fragen beantworten Ihnen unsere Referenten. Sie zeigen Ihnen die Auswirkung der CO2-Bepreisung auf Ihre Energiekosten und geben einen Überblick über die neuen Anforderungen des GEG bei Nichtwohngebäuden. Außerdem erfahren Sie, welche Energieeffizienzmaßnahmen zukünftig bei BAFA und KfW gefördert werden. Die Veranstaltung richtet sich an Eigentümer, Geschäftsführer, Führungskräfte und Energieverantwortliche kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und des Handwerks.

Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Bitte melden Sie sich online hier an.

Weitere Infos gibt es hier.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://keff-bw.de/de/gebaeudeenergiegesetz-co2-bepreisung-und-bundesfoerderung

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