Begleitausschuss für das EFRE-Programm Baden-Württemberg 2014-2020 trifft sich zu ersten Sitzung

Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 11.12.2014

11.12.2014 „Die Einrichtung des Begleitausschusses für das EFRE-Programm Baden-Württemberg 2014-2020 – Innovation und Energiewende ist nach der Genehmigung des Programms durch die Europäische Kommission im Oktober dieses Jahres ein weiterer Meilenstein bei der erfolgreichen Umsetzung des neuen Programms“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, anlässlich der konstituierenden Sitzung des EFRE-Begleitausschusses, die am Donnerstag (4. Dezember 2014) in Stuttgart stattfand.

Mit dem EFRE-Programm Baden-Württemberg 2014-2020 – Innovation und Energiewende fördert die Landesregierung in den nächsten sieben Jahren Projekte im Wert von rund 500 Millionen Euro in den Bereichen Innovation und Energiewende, um die hohe Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der baden-württembergischen Wirtschaft weiter zu stärken. Davon stellt die EU rund 247 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.

Mit Einrichtung des EFRE-Begleitausschusses setze das Land die in den Konsultationen bewährte Partnerschaft mit Wirtschafts-, Wissenschafts-, Sozial-, Regional-, Kommunal- und Umweltpartnerinnen und -partnern in Baden-Württemberg sowie Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission und der mit der Regionalentwicklung befassten Landes- und Bundesbehörden fort.

Der Begleitausschuss prüft insbesondere die Durchführung des EFRE-Programms, begutachtet die Fortschritte und prüft außerdem ob und wie Ziele des Programms erreicht worden sind.

In seiner ersten Sitzung hat der EFRE-Begleitausschuss die Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Projekten, die mit EFRE-Mitteln gefördert werden sollen, festgelegt. Damit hat er einen wichtigen Grundstein zur erfolgreichen Umsetzung des EFRE-Programms gelegt. Durch diese Auswahlkriterien und -verfahren wird gewährleistet, dass die EFRE-Mittel in transparenten Verfahren vergeben und nur Projekte gefördert werden, die einen Beitrag zu den Zielen Innovation und Energiewende leisten.

Hintergrundinformationen:

Die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg fördern im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014 bis 2020 Innovation und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Bestrebungen für ein kohlendioxidarmes Wirtschaften. Mit dem Strukturförderprogramm „Innovation und Energiewende“ will die Landesregierung künftig noch stärker zur Europäischen Wachstumsstrategie „Europa 2020“ beitragen, die auf innovatives, nachhaltiges und integratives Wachstum setzt.

Baden-Württemberg erhält für die Förderperiode 2014 bis 2020 rund 247 Millionen Euro aus dem EFRE, die mit Mitteln aus Baden-Württemberg in mindestens gleicher Höhe kofinanziert werden. Der Titel des Programms „Innovation und Energiewende“ beschreibt die wesentlichen Ziele, die durch die Förderung von Projekten in den Bereichen Forschung, Forschungsinfrastruktur, Technologietransfer zwischen Forschungsreinrichtungen und Unternehmen, Weiterentwicklung von Clustern sowie Investitionen in Innovationsinfrastruktur und Projekte zur Minderung des Kohlendioxid-Ausstoßes in Kommunen und Unternehmen erreicht werden sollen.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist die Verwaltungsbehörde für das EFRE-Programm und setzt dieses gemeinsam mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst um.

Weitere Informationen zum EFRE-Programm 2014-2020 in Baden-Württemberg finden Sie unter www.efre-bw.de.

 

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