Förderungen aus der Brexit-Anpassungsreserve (BAR)

Um den nachteiligen wirtschaftlichen, sozialen, territorialen und gegebenenfalls ökologischen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union in den Mitgliedstaaten entgegenzutreten, stellte die EU den Mitgliedstaaten fünf Milliarden Euro zur Verfügung (Verordnung (EU) 2021/1755 zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit vom 6. Oktober 2021 – auch BAR genannt).

Mit der BAR wurden Maßnahmen finanziert, die Unternehmen und Wirtschaftssektoren, Arbeitnehmern, Regionen und lokalen Gemeinschaften helfen, die Folgen des Brexits zu bewältigen. Die Bundesrepublik Deutschland erhielt aus diesen EU-Mitteln insgesamt bis zu 646,6 Mio. Euro. Die Mittel konnten für getätigte Ausgaben im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 verwendet werden.

In Baden-Württemberg wurden Maßnahmen des Wissenschaftsministeriums, des Wirtschaftsministeriums sowie des Ministeriums Ländlicher Raum umgesetzt, wobei letzteres die Federführung übernommen hat. Die L-Bank Baden-Württemberg war die einzige Abwicklungsstelle der Förderung.

Weitere Informationen zur Umsetzung der BAR in Baden-Württemberg finden Sie auf den weiteren Unterseiten des Menüpunkts BAR unter den folgenden Links:

 

Maßnahmen-Liste im Rahmen der BAR

Übergeordnete Informationen stehen auf der Internetseite der Europäischen Kommission zur Verfügung:
https://ec.europa.eu/regional_policy/funding/brexit-adjustment-reserve_en

Kontakt

Verwaltungsbehörde EFRE

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Referat 43
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
E-Mail: poststelle(at)mlr.bwl.de

L-Bank Finanzhilfen

Schlossplatz 10
76131 Karlsruhe
E-Mail: efre(at)l-bank.de