Förderaufruf des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 20.06.2013
Innovation ist der Schlüssel für die Spitzenstellung des Landes als eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen in Europa. Der zunehmende globale Wettbewerb erfordert dauerhafte Anstrengungen zur Stärkung der Innovationskraft, um nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung in der Fläche in Baden-Württemberg zu erzielen.
Mit der nun im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum angesiedelten neuen Förderrichtlinie „Spitze auf dem Land – Technologieführer für Baden-Württemberg“ will die Landesregierung dazu beitragen, die Spitzenstellung Baden-Württembergs nicht nur zu erhalten, sondern auch weiter auszubauen. Die Förderrichtlinie bezieht sich auf die EFRE-Förderperiode 2014-2020.
Mit diesem Förderangebot werden kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum angesprochen, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen.
Die neue Förderrichtlinie unterstützt Unternehmensinvestitionen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte. Zusätzlich sollen durch die unterstützten Projekte nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess generiert werden. Die Möglichkeit, technologisch fortschrittliche Produkte unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte effizienter und schneller zu produzieren, erhöht die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
Bewerben können sich Gemeinden mit interessierten Unternehmen ab der offiziellen Ausschreibung der Förderrichtlinie „Spitze auf dem Land“ am 20. Juni 2013. Bis 2020 wird das Förderangebot mindestens einmal jährlich ausgeschrieben, um den Prozess zu verstetigen.