Förderaufruf des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 06.12.2013
Nach den Vorgaben des Landesklimaschutzgesetzes sollen die CO₂-Emissionen des Landes langfristig bis zum Jahr 2050 um 90 % gegenüber 1990 verringert werden. Bei der Realisierung einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik kommt der kommunalen Ebene besondere Bedeutung zu. Die Gemeinden und Landkreise üben im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz eine Vorbildfunktion für ihre Einwohner aus und können die Rahmenbedingungen für die auf ihrer Gemarkung verursachten CO₂-Emissionen maßgeblich mitgestalten.
Mit dem Förderprogramm „Klimaschutz mit System“ unterstützt das Umweltministerium Kommunen, die auf systematischer Grundlage einen Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen. Attraktive Förderkonditionen sollen es Kommunen ermöglichen, ambitionierte Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes zu realisieren. Das Umweltministerium möchte damit außerdem Kommunen dabei helfen, mit sichtbaren Projekten aus dem Bereich der eigenen Verwaltung ihre Vorbildfunktion nach § 7 des neuen Landesklimaschutzgesetzes wahrzunehmen. Das Programm richtet sich an diejenigen Kommunen, die für solche Maßnahmen bereits eine konzeptionelle Basis erarbeitet haben.
Dem förmlichen Förderverfahren geht ein Teilnahmewettbewerb voraus. Gemeinden und Landkreise haben bis zum 30.05.2014 Zeit, um Maßnahmen zur Förderung vorzuschlagen. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Operationellen Programms für das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ in Baden-Württemberg 2014-2020 gefördert. Diese Mittel können durch Mittel aus dem Landeshaushalt Baden-Württemberg ergänzt werden.