Gemäß Artikel 111 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 muss die Verwaltungsbehörde der Europäischen Kommission jedes Jahr einen Bericht über die Durchführung des Operationellen Programms vorlegen, der den jeweiligen Fortschritt der Programmumsetzung abbildet. Der jährliche Durchführungsbericht wird in der von der Europäischen Kommission vorgegebenen Form veröffentlicht. Zudem ist eine Bürgerinformation zum Inhalt des jährlichen Durchführungsberichts zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen.
Sie finden hier die Durchführungsberichte und die dazugehörigen Bürgerinformationen des EFRE 2014-2020 in Baden-Württemberg: