Die neue Förderperiode

Im Mai 2018 hat die Europäische Kommission ihre Entwürfe für die Regional- und Kohäsionspolitik der Europäischen Union nach 2020 vorgelegt (siehe Akkordeon „Verordnungsentwürfe“). Sie werden derzeit im Europäischen Rat und im Europa-Parlament verhandelt.

Wichtigstes Ziel soll weiterhin sein, Beschäftigung und innovatives, nachhaltiges und integratives Wachstum in der Europäischen Union weiter voranzubringen.

In stärker entwickelten Regionen wie Baden-Württemberg wird der Fokus in der Regional-Förderung aus dem EFRE weiterhin auf Forschung, Entwicklung und Innovation sowie auf der Umsetzung grüner Themen, wie Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie, liegen. Damit kann das Land unmittelbar an das EFRE-Programm 2014-2020 „Innovation und Energiewende“ anknüpfen.

Die EFRE-Verwaltung des Landes erarbeitet bereits das neue EFRE-Programm. Dabei fließen die Expertise, Erfahrungen und Perspektiven der Kommunal-, Wirtschafts-, Wissenschafts- und Umweltpartner im Rahmen eines breiten Beteiligungsverfahrens kontinuierlich ein.

In den nachfolgenden Rubriken finden Sie weitere Informationen zu Programmplanung, Beteiligungsverfahren und anderes mehr.

Programmplanung 2021-2027

Das EFRE-Programm Baden-Württemberg für die Förderperiode 2021-2027 wird durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als Verwaltungsbehörde gemeinsam mit den beteiligten Ressorts, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter Beteiligung der Partner des Programms erarbeitet. Es enthält die Förderstrategie sowie die Fördermaßnahmen und bildet die Grundlage für die Umsetzung der EU-Strukturfondsförderung. Die Rahmenbedingungen und der aktuelle Stand der Planung ist in nachfolgender Präsentation ersichtlich.

Beteiligungsverfahren

Das EFRE-Programm Baden-Württemberg 2021-2027 wird unter breiter Beteiligung der Partner der EFRE-Förderung aus den Bereichen Kommunen, Wirtschaft-, Wissenschaft, Umwelt sowie Soziales erarbeitet. Diese werden während der Programmplanung in mehreren Stufen in Fach- und gemeinsamen Konsultationsveranstaltungen über den aktuellen Stand informiert und erhalten die Möglichkeit, sich mit ihrem Fachwissen in die Programmplanung einzubringen. Nachfolgender Zeitplan ist dafür vorläufig vorgesehen.

 

  Konsultation   Zeitraum
  Fachkonsultation 1. Runde   14.11. bis 14.12.2018
  Große Konsultation   26.02.2019
  Fachkonsultation 2. Runde   Sommer 2019
  Große Konsultation   Herbst 2019

Verwaltungsbehörde EFRE

Verwaltungsbehörde EFRE

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Referat 43
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
E-Mail: poststelle(at)mlr.bwl.de