MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ
BADEN-WÜRTTEMBERG
Postfach 10 34 44 70029 Stuttgart
E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de
DATENSCHUTZERKLÄRUNG:
- Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Teilnahme an einer Sitzung des Begleitausschusses der EFRE-Förderung Baden-Württemberg 2014 – 2020 und 2021 – 2027.
Stand: Mai 2022 |
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO ist
das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) |
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Die behördlichen Datenschutzbeauftragten des MLR erreichen Sie unter: |
- Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
4a) Zwecke der Verarbeitung:
Ihre Daten werden dafür erhoben, um Ihnen die Teilnahme an der Sitzung des Begleitausschusses zu ermöglichen und den Auskunftspflichten gegenüber den berechtigten Behörden nach Nr. 5 dieser Datenschutzerklärung nachkommen zu können. |
4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von § 4 LDSG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und Art. 4 i.V.m. 38, 39, 40 Verordnung (EU) 2021/1060 verarbeitet. |
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Die Daten können an folgende Stellen im Rahmen ihrer jeweiligen Prüfungskompetenzen weitergegeben werden:
– die Europäische Kommission
– den Europäischen Rechnungshof
– die Prüfbehörde für den EU-Strukturförderbereich bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe
- Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an Empfänger in einem Drittland oder einer internationalen Organisation zu übermitteln. |
- Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung längstens bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist der Unterlagen nach Abschluss der Förderperiode für die EFRE-Förderung Baden – Württemberg –2021 – 2027 am 31.12.2035 gespeichert. |
- Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung steht Ihnen ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) zu.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das MLR, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten durch das MLR gegen den Datenschutz verstößt, haben Sie, unbeschadet eines anderen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg. |
- Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Eine Rechtspflicht zur Mitteilung der im Rahmen der Anmeldung zur Teilnahme an der Begleitausschusssitzung geforderten Daten besteht nicht. Ohne die Angabe der Daten ist jedoch keine Teilnahme an der Sitzung des Begleitausschusses möglich.
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