Landesregierung unterstützt gezielt Unternehmen im Ländlichen Raum mit Potenzial zur Technologieführerschaft

Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 08.11.2013

Minister Alexander Bonde: „Die Innovationskraft Baden-Württemberg kommt aus der Fläche“

Erste Auswahlrunde der neuen Förderlinie „Spitze auf dem Land“ abgeschlossen / 12 Unternehmen erhalten 4,2 Millionen Euro

08.11.2013 „Baden-Württemberg ist eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen in Europa. Die Innovationskraft des Landes kommt aus der Fläche – viele starke kleine und mittlere Unternehmen haben ihren Sitz im Ländlichen Raum. Der immer stärker werdende globale Wettbewerb, in dem die Unternehmen auch im Ländlichen Raum stehen, erfordert dauerhafte Anstrengungen zur Stärkung der Innovationskraft. Mit der neuen Förderlinie ‚Spitze auf dem Land‘ will die Landesregierung gezielt Unternehmen unterstützen, die das Potenzial zur Technologieführerschaft haben. Damit tragen europäische Fördermittel und Landesmittel über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) dazu bei, die herausragende wirtschaftliche Stellung Baden-Württembergs weiter auszubauen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Freitag (8. November) in Stuttgart.

Erwartungen deutlich übertroffen

Für die erste Auswahlrunde hatten 26 Städte und Gemeinden Projekte von Unternehmen eingereicht. „Die eingegangenen Bewerbungen haben unsere Erwartungen deutlich übertroffen. Der Bewertungsausschuss auf Landesebene hat alle Projekte geprüft und 12 Projekte zur Aufnahme vorgeschlagen. Diese sollen insgesamt 4,2 Millionen Euro an Fördermitteln erhalten, die EU und Land zu gleichen Teilen bereitstellen“, so Bonde. Neben dem erwarteten Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs leisteten die unterstützten Projekte nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz. „Mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land‘ setzen wir jetzt und in den kommenden Jahren ein klares Signal für den Ländlichen Raum und gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land. Wir bringen die ökologische Modernisierung des Landes voran, indem wir Nachhaltigkeit fördern, attraktive Arbeitsplätze schaffen und dezentrale Wirtschaftsstrukturen stärken“, so der Minister abschließend.

Hintergrundinformationen:

Mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie die Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen mit dem Programm „Innovation und Energiewende“. Das MLR ist die Verwaltungsbehörde für EFRE.

Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ will das Land kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum ansprechen. Diese sollen das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen, indem sie Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte aufweisen. Bezuschusst werden große umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte. Dabei können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro.

Die Gemeinden stellen ihre Anträge schriftlich in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Der Bewertungsausschuss prüft auf Landesebene die eingegangenen Anträge und schlägt die Projekte vor, die den Zuschlag bekommen sollen. Im Bewertungsausschuss sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected e.V., die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das MLR vertreten. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Jährlich sind jeweils zwei Auswahlrunden im April und Oktober geplant. In der gesamten Förderperiode 2014 bis 2020 werden nach derzeitigem Stand insgesamt 31 Millionen Euro an EFRE- und Landesmittel zur Verfügung stehen.

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist ein kommunales Förderprogramm. Das Land fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen, die im Rahmen eines örtlichen Entwicklungskonzeptes zur Strukturverbesserung führen. Im Förderschwerpunkt Arbeiten wird die Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie der Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen unterstützt. Im Zusammenspiel mit der EFRE-Förderung ab 2014 liegt der Schwerpunkt dieser Ausschreibung auf der Sicherung und dem Ausbau der Technologieführerschaft Baden-Württembergs in der Fläche, das heißt im Ländlichen Raum.

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