Zweite Auswahlrunde für Technologieführer-Förderung „Spitze auf dem Land“ ist abgeschlossen / 3 Millionen Euro für 8 Unternehmen

Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 02.06.2014

Minister Alexander Bonde: „Gezielte Impulse für innovative Unternehmen stärken den Ländlichen Raum nachhaltig“
02.06.2014 „Baden-Württemberg ist innovativ und wirtschaftsstark – gerade auch im Ländlichen Raum. Um den Ländlichen Raum nachhaltig zu stärken, unterstützt die Landesregierung mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land‘ gezielt kleine und mittlere Unternehmen, die das Potenzial zur Technologieführerschaft haben. Die Fördergelder aus dem landeseigenen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bauen so die führende wirtschaftliche Stellung Baden-Württembergs weiter aus. In der zweiten Auswahlrunde erhalten acht innovative Unternehmen im Ländlichen Raum insgesamt drei Millionen Euro“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Montag (2. Juni) in Stuttgart.

Drei Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen mit Potenzial

In der ersten Auswahlrunde im Herbst 2013 waren bereits für 12 Unternehmen 4,2 Millionen Euro bereitgestellt worden. Die zweite Auswahlrunde war im Februar 2014 ausgeschrieben worden. „Die eingegangenen 22 Aufnahmeanträge zeigen die Attraktivität unserer neuen Förderlinie ‚Spitze auf dem Land‘. Der Bewertungsausschuss auf Landesebene hat alle Projekte eingehend bewertet und acht Projekte zur Aufnahme vorgeschlagen. Die drei Millionen Euro Fördermittel kommen jeweils zur Hälfte von der EU und vom Land“, so Bonde. Die ausgewählten Unternehmen können nun ihre konkreten Förderanträge bei der L-Band einreichen. Die L-Bank nimmt eine abschließende Prüfung vor und bewilligt die Zuschüsse. „Spitze auf dem Land setzt gezielte Impulse für innovative und dezentrale Wirtschaftsstrukturen, attraktive Arbeitsplätze und gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land“, so Bonde abschließend.

Hintergrundinformationen:

Aufgenommene Projekte nach Gemeinden:

Stadt/Gemeinde Unternehmen Kreis

Sexau MEDI-Tech GmbH Emmendingen

(Endoskopietechnik)

Neubulach Vapic GmbH Calw

(Reinigungstechnik)

Neuenstein Microfilter GmbH Hohenlohekreis

(Spezialfiltertechnik)

Obersontheim VMS-Maschinenbau GmbH Schwäbisch Hall (Lebensmittelverpackungstechnik)

Rosenberg Josef Ehrler GmbH & Co. KG Ostalbkreis

(technische Holzfasern)

Sulzbach-Laufen Jäger Handling GmbH & Co. KG Schwäbisch Hall

(Automatisierungstechnik)

Albstadt Boss Oil Zollernalbkreis

(Spezialschmierstoffe)

Albstadt Carl Meiser GmbH & Co. KG Zollernalbkreis

technische Textilien)

Mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie die Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen mit dem Programm „Innovation und Energiewende“.

Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ will das Land kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum ansprechen, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen, indem sie Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte aufweisen. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie Kerne für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind und zur ausgeglichenen Struktur Baden-Württembergs beitragen und helfen, diese zu sichern.

Dabei können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bezuschusst werden große umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte.

Die Antragstellung erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. In der gesamten Förderperiode 2014 bis 2020 werden nach derzeitigem Stand insgesamt 31 Millionen Euro an EFRE- und Landesmittel zur Verfügung stehen.

Im Bewertungsausschuss sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected e.V., die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das MLR vertreten.

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) fördert das Land private, gewerbliche und kommunale Investitionen, die im Rahmen eines örtlichen Entwicklungskonzeptes zur Strukturverbesserung führen. Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ wird die Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie der Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen unterstützt. Im Zusammenspiel mit der EFRE-Förderung ab 2014 liegt der Schwerpunkt dieser Ausschreibung auf der Sicherung und dem Ausbau der Technologieführerschaft Baden-Württembergs in der Fläche, das heißt im Ländlichen Raum.

Weitere Informationen zum Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter http://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/laendlichen-raum-staerken/efre/spitze-auf-dem-land/

 

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