Förderlinie „Spitze auf dem Land“ stärkt Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von Unternehmen im Ländlichen Raum

Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 30.07.2014

„Baden-Württemberg ist eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen in Europa. Innovation ist der Schlüssel für baden-württembergische Unternehmen, sich im globalen Wettbewerb zu behaupten. Mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land‘ setzen wir gezielte Impulse, um die hervorragende Stellung des Landes weiter auszubauen und Innovationen zu fördern. Die Landesregierung unterstützt mit dieser Förderlinie gezielt kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten in Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum, die das Potenzial zur Technologieführerschaft haben. Förderfähig sind beispielsweise umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude und Maschinen sowie in verbesserte Produktionsverfahren und Prozesse. So stärken wir die Innovationskraft, damit nachhaltiges Wachstum sowie Beschäftigung in der Fläche Baden-Württembergs erzielt werden können“, sagte der Minister für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, beim Besuch der Firma ASP Advanced Space Power Equipment während seiner diesjährigen Sommertour in Salem (Bodenseekreis). ASP wurde als eines der ersten Unternehmen für „Spitze auf dem Land“ ausgewählt.

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Mit dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie die Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen mit dem Programm „Innovation und Energiewende“.

Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ will das Land kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum ansprechen, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen, indem sie Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte aufweisen. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung, wenn es darum geht, den Ländlichen Raum in Baden-Württemberg wirtschaftlich stark zu halten und innovativ und zukunftsweisend aufzustellen. Bei „Spitze auf dem Land“ können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bezuschusst werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte.

In Zusammenarbeit von Gemeinden und Unternehmen erfolgt die Antragsstellung. Jährlich sind jeweils zwei Auswahlrunden im April und Oktober geplant. In der gesamten Förderperiode 2014 bis 2020 werden nach derzeitigem Stand insgesamt 31 Millionen Euro an EFRE- und Landesmittel zur Verfügung stehen.

Im Bewertungsausschuss vertreten sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected e.V., die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Bisher haben rund 50 Städte und Gemeinden Projekte von Unternehmen eingereicht. Der Bewertungsausschuss auf Landesebene hat alle Projekte bewertet und 20 zur Aufnahme vorgeschlagen. Insgesamt sind für diese Projekte 7 Millionen Euro bereitgestellt. Im Herbst 2014 findet eine weitere Auswahlrunde statt.

Förderprogramm „Spitze auf dem Land“

 

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