Förderaufruf des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 16.12.2020
Nach dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) sollen die in Baden-Württemberg verursachten Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent, bis zum Jahr 2030 um mindestens 42 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 90 Prozent gegenüber 1990 abgesenkt werden. Bei der Realisierung einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik kommt der kommunalen Ebene besondere Bedeutung zu. Die Gemeinden, Städte und Landkreise üben im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz eine Vorbildfunktion für ihre Einwohner aus und können die Rahmenbedingungen für die auf ihrer Gemarkung verursachten CO₂-Emissionen maßgeblich mitgestalten.
Mit dem Förderprogramm Klimaschutz mit System unterstützt das Umweltministerium Gemeinden, Städte, Landkreise und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich auf systematischer Grundlage einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Auch Vorhaben von Unternehmen im Verbund mit der vorgenannten Zielgruppe können gefördert werden.
Attraktive Förderkonditionen sollen es ermöglichen, das ambitionierte Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes realisiert werden.
Dem förmlichen Förderverfahren geht ein Teilnahmewettbewerb voraus. Gemeinden, Städten, Landkreise, Zweckverbände, kommunale Unternehmen sowie Verbundprojekte mit Unternehmen haben bis zum 15.02.2021 Zeit, um Maßnahmen zur Förderung vorzuschlagen.
Danach ist eine rasche Antragstellung bei der L-Bank bis zum April/Mai 2021 vorgesehen.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und / oder aus REACT-EU-Mitteln im Rahmen des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2014-2020.