Die EFRE-Verwaltungsbehörde Baden-Württemberg im Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat
Baden-Württemberg (im Folgenden EFRE-Verwaltungsbehörde) ist bemüht, diesen Internetauftritt in Einklang mit §
10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der EFRE Verwaltungsbehörde Baden-Württemberg.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Dokumente, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
- Teilweise Dokumente, die seit dem 23. September 2018 eingestellt wurden
- Videos haben nur in sehr geringen Umfang Untertitel.
- Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
- Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
- Responsive Webdesign für mobile Endgeräte ist eingeschränkt.
- Fehlende Bereitstellung von Inhalten in leichter Sprache, Deutsche Gebärdensprache auf der Startseite sowie Alternativtexte für Grafiken und Objekte.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um.
b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.07.2022 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 28.11.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR)
Referat 43 – EFRE
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
Telefon 0711 126-0
E-Mail: efre-bw@mlr.bwl.de
5. Schlichtungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen
genügen, können Sie sich an die in den Kontaktangaben genannte Stelle wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Falls wir Ihnen nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten (§ 8 Satz 1 L-BGG-DVO), vkönnen Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123
39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: www.barrierefreiheit-bw.de
Sie können sich auch an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den/die
kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen
Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711 279-3366
Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird
hingewiesen.“