Wir unterstützen Sie auf dem Weg zur erfolgreichen Förderung – step by step.
Förderverfahren – Schritt für Schritt
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1. Förderaufruf
Ein Antrag auf Förderung kann nur gestellt werden, wenn das zu fördernde Vorhaben in einen aktuellen Förderaufruf passt oder die Antragstellung ohne Förderaufruf zugelassen ist (siehe die Angaben dazu in der jeweiligen Verwaltungsvorschrift). Aktuelle Förderaufrufe finden Sie hier:
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2. Vorabverfahren
In den meisten Fällen ist die erfolgreiche Teilnahme an einem sogenannten Vorabverfahren, beispielsweise an einem Wettbewerb, erforderlich. Nach erfolgreichem Durchlaufen des Vorabverfahrens können Sie einen Antrag auf Förderung bei der L-Bank stellen. Informationen hierzu finden Sie unter der jeweiligen Fördermaßnahme.
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3. Antragstellung
Anträge auf Förderung sind bei der L-Bank einzureichen. Bitte fügen Sie alle notwendigen Unterlagen bei, die im jeweiligen Förderaufruf und dem Antragsformular benannt sind. Antragsformulare und alle weiteren notwendigen Unterlagen finden Sie unter dem jeweiligen Förderaufruf.>
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4. Bewilligung
Die L-Bank prüft Ihren Antrag auf Grundlage der festgelegten Fördervoraussetzungen und der Projektauswahlprinzipien. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Dieser enthält Angaben zu Höhe, Verwendung und Abrechnung der für Ihr Projekt zur Verfügung stehenden Fördermittel sowie weitere Vorgaben z. B. zu den Informations- und Kommunikationspflichten. Vor Erhalt der Bewilligung dürfen Sie keine projektbezogenen Verträge schließen, sonst kann Ihnen die Bewilligung wieder entzogen werden.
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5. Auszahlung der Fördermittel
Alle für Ihr Projekt anfallenden Ausgaben sind zunächst von Ihnen zu tragen. Den Antrag auf Auszahlung von Fördermitteln auf die zwischenzeitlich angefallenen Ausgaben richten Sie an die L-Bank. Diese prüft Ihren Antrag anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen und zahlt Fördermittel an Sie aus. Welche Unterlagen (Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise usw.) hierfür relevant sind, finden Sie bei der jeweiligen Fördermaßnahme.
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6. Abschluss des Förderprojekts
Nach Abschluss Ihres Förderprojekts müssen Sie die Verwendung der Fördermittel anhand eines Verwendungsnachweises belegen. Mit diesem können Sie den Antrag auf Auszahlung der restlichen Fördermittel an die L-Bank einreichen. Nach Prüfung zahlt diese die restlichen Fördermittel an Sie aus. Welche Unterlagen hierfür relevant sind, finden Sie bei der jeweiligen Fördermaßnahme.
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7. Nach Ende des Projektes
Sollten innerhalb von drei Jahren nach Ende des Projektes noch Einnahmen erzielt werden, die nicht bereits dem Grunde nach berücksichtigt wurden, sind diese von Ihnen an die L-Bank zu melden. Dies betrifft z. B. Patenteinnahmen von Forschungsprojekten u. ä.
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8. Zweckbindung
Investive Projekte sind nach ihrem Abschluss über einen bestimmten Zeitraum, der im Zuwendungsbescheid festgelegt ist, an den Zuwendungszweck gebunden. Änderungen des Verwendungszwecks, der Finanzierung durch Zuwendungen oder anderer für die Bewilligung des Projekts maßgeblicher Umstände müssen Sie unverzüglich der L-Bank mitteilen. Die genauen Regelungen finden Sie in Ihrem Zuwendungsbescheid.
Kontakt
Verwaltungsbehörde EFRE
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Referat 43
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart