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Beschwerdemöglichkeit

Beschwerdemöglichkeit

Verstöße gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen bei der EFRE-Förderung können der EFRE-Verwaltung gemeldet werden.

Beschwerden über Nichteinhaltung der Charta der Grundrechte und der UN-Behindertenrechtskonvention

In der Bundesrepublik Deutschland obliegt der Schutz der individuellen Menschenrechte grundsätzlich den nationalen Gerichten. Dafür besteht eine Rechtswegsgarantie in Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes. Der Schutz der nationalen und europäischen Grundrechte und internationalen Konventionen ist durch das nationale Rechtssystem umfassend gewährleistet und aufgrund seiner Wirkungskraft grundsätzlich vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Zu beachten ist hierbei jedoch, dass ein Klageverfahren in der Regel jedoch nur durch die Person veranlasst werden kann, die durch den mutmaßlichen Verstoß in ihren Rechten selbst verletzt ist.

Zusätzlich besteht für die Bürgerinnen und Bürger, Antragstellende, Zuwendungsempfangende sowie Interessenstragende weiterhin die Möglichkeit, außerhalb des nationalen Rechtsschutzes Beschwerden an die Europäische Kommission zu richten.

Des Weiteren kann eine betroffene Person unbeschadet der zuvor genannten Rechtswege Beschwerden gegen ein Vorhaben, das im Rahmen des EFRE-Programms 2021-2027 gefördert und umgesetzt wird, zentral bei der EFRE-Verwaltungsbehörde einreichen, wenn die Umsetzung dieses Vorhabens nicht mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) vereinbar ist.

Damit Ihrer Beschwerde umfassend nachgegangen werden kann, bitten wir Sie, bei der Formulierung Ihrer Nachricht die folgenden Grundsätze zu beachten:

  • Möglichst konkrete und detaillierte Beschreibung dessen, wer, wann, was getan hat;
  • Benennung des EFRE-Vorhabens, das Gegenstand der Beschwerde ist;
  • Möglichst konkrete, detaillierte und umfassende Beschreibung Ihrer Beobachtungen und Erkenntnisse zu den Handlungen;
  • Schilderung von Fakten und Daten und Vermeidung von Mutmaßungen.

Je konkreter Sie die Beschwerde formulieren können, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Verstöße im Zusammenhang mit der Charta der Grundrechte oder der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen des EFRE-Programms 2021-2027 Baden-Württemberg aufgedeckt werden.

Die Hinweise werden vertraulich behandelt.

Ihre Beschwerde richten Sie bitte schriftlich an:

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Referat 43 – EFRE
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart

efre-bw@mlr.bwl.de

Jede eingegangene Beschwerde wird dokumentiert und gegebenenfalls unter Einbindung der fachlich zuständigen Stelle überprüft und bearbeitet.

Der EFRE-Begleitausschuss wird über eingegangene Beschwerden und die ergriffenen Folgemaßnahmen informiert.

Die Inanspruchnahme der Beschwerdemöglichkeit ist gebührenfrei und ersetzt keine Rechtsberatung.

Informationen bezüglich der Speicherung, Verarbeitung und Verwendung Ihrer Daten finden Sie hier.

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