Förderung zur Stärkung der Innovationskraft und Innovationstätigkeit der Unternehmen des Clusters Forst & Holz sowie der nachhaltigen, stofflichen Nutzung des Rohstoffes Holz.
Förderaufruf
Holz Innovativ Programm – Innovationstransfer
Förderaufruf des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 28.08.2025
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unterstützt im Rahmen der Holzbau-Offensive des Landes über das Holz Innovativ Programm (HIPVwV) die Innovationskraft und Innovationstätigkeit der Unternehmen des Clusters Forst & Holz, die Zusammenarbeit und Vernetzung der Unternehmen untereinander sowie mit Forschungseinrichtungen und die Demonstration und Einführung neuer Produkte und Produktionsverfahren.
Mit dem Förderschwerpunkt „Innovationstransfer“ werden Projekte zur Beratung, zum Innovations- und Technologietransfer, zur Wissensvermittlung, zur klimafreundlichen Transformation und Stärkung regionaler Wertschöpfung sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Zusammenhang mit Holz (nach Nummer 4 Buchstabe a HIPVwV) finanziell unterstützt.
Die Auswahl der Projekte und die Förderung erfolgen in einem zweistufigen Verfahren. Damit soll der Aufwand für Bewerbungen möglichst gering und überschaubar gehalten werden.
Im ersten Schritt ist eine Vorhabensskizze zur Vorauswahl der Projekte einzureichen (Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf). Die Projektauswahl aus den fristgerecht eingereichten Vorhabensskizzen erfolgt durch das MLR nach Abschluss der begleitenden Beratungen durch den vom MLR berufenen Clusterbeirat Forst und Holz. Die Entscheidung der Projektauswahl wird per E-Mail durch das MLR bekannt gegeben. Insofern das Vorhaben durch das MLR zur Förderung ausgewählt wurde, liegt eine Berechtigung zum Stellen eines Förderantrags vor.
Im zweiten Schritt ist dann ein formaler Förderantrag mit zusätzlich erforderlichen Unterlagen bei der L-Bank zu stellen. Diese nimmt den Antrag entgegen, bearbeitet ihn und erteilt bei positiver Prüfung der Antragsunterlagen einen Bewilligungsbescheid.
Damit die Vorhabenskizzen durch den Clusterbeirat beraten werden können, sind diese bis zum 15. März oder 15. September eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zum jeweiligen Stichtag vorliegende Vorhabenskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.cluster-forstholz-bw.de
Weitere Informationen zum Förderaufruf
Förderaufruf
Formulare zum Förderaufruf
Die Formulare zum Förderaufruf sowie weitere Informationen finden Sie unter der Förderung:
Innovationstransfer
Kontakt
Fachlich / Inhaltlich
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Referat 54
Holzbasierte Ökonomie