Downloadcenter EFRE Förderperiode 2014-2020
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie neben den für die Förderperiode 2014-2020 maßgeblichen Informations- und Kommunikationspflichten und EU-Verordnungen auch die Partnerschaftsvereinbarung sowie Dokumente zum Operationellen Programm des Landes Baden-Württemberg. Außerdem stellen wir Ihnen hier Regelungen sowie Logos und diverse Bewertungen zur Verfügung.
Formulare finden Sie bei der jeweiligen Fördermaßnahme unter dem Menüpunkt „Förderung“.
Informations- und Kommunikationspflichten
Hinweis zum Download der Logos
Auf dieser Seite stehen den Begünstigten verschiedene Logos zum Download bereit.
Die Logos werden über zip-Dateien zum Download bereitgestellt. In den zip-Dateien werden die jeweiligen Logos im PNG- und AI-Format zur Verfügung gestellt:
Bei PNGs (portable Network Grafics) handelt es sich um Rastergrafiken mit transparentem Hintergrund.
- Bei AIs (Adobe Illustrator) handelt es sich um Vektorgrafiken mit transparentem Hintergrund.
Beim Download der zip-Dateien bitten wir Sie, wie folgt vorzugehen:
- Gewünschte zip-Datei mit der rechten Maustaste anklicken und dann „(Ziel) speichern unter“ wählen und zip-Datei abspeichern.
- Nach Download der zip-Datei gehen Sie zum Zielordner. Dort klicken Sie die zip-Datei mit der rechten Maustaste an und entpacken diese an einem von Ihnen zuvor festgelegten Ort.
- Nach Entpacken der zip-Datei können Sie nun das jeweilige Logo mit einem Programm, z.B. der „Windows-Fotoanzeige“, öffnen.
Beim Download bitten wir Sie, die zuvor beschriebenen Schritte zu beachten. Sofern Sie die zip-Datei vor Verwendung nicht abspeichern und entpacken, kann es sein, dass der Inhalt der zip-Datei auf Ihrem Bildschirm nicht korrekt dargestellt wird.
Hinweis zur Logoreihe
Die Logoreihe darf nur in der unten eingestellten Version und im Zusammenhang mit EFRE-Projekten verwendet werden.
Falls Sie Fragen zum Download oder zur Verwendung der Logos haben, wenden Sie sich bitte an efre-bw@mlr.bwl.de.
Hinweis zum Download der Logos
Auf dieser Seite stehen den Begünstigten verschiedene Logos zum Download bereit.
Die Logos werden über zip-Dateien zum Download bereitgestellt. In den zip-Dateien werden die jeweiligen Logos im PNG- und AI-Format zur Verfügung gestellt:
Bei PNGs (portable Network Grafics) handelt es sich um Rastergrafiken mit transparentem Hintergrund.
- Bei AIs (Adobe Illustrator) handelt es sich um Vektorgrafiken mit transparentem Hintergrund.
Beim Download der zip-Dateien bitten wir Sie, wie folgt vorzugehen:
- Gewünschte zip-Datei mit der rechten Maustaste anklicken und dann „(Ziel) speichern unter“ wählen und zip-Datei abspeichern.
- Nach Download der zip-Datei gehen Sie zum Zielordner. Dort klicken Sie die zip-Datei mit der rechten Maustaste an und entpacken diese an einem von Ihnen zuvor festgelegten Ort.
- Nach Entpacken der zip-Datei können Sie nun das jeweilige Logo mit einem Programm, z.B. der „Windows-Fotoanzeige“, öffnen.
Beim Download bitten wir Sie, die zuvor beschriebenen Schritte zu beachten. Sofern Sie die zip-Datei vor Verwendung nicht abspeichern und entpacken, kann es sein, dass der Inhalt der zip-Datei auf Ihrem Bildschirm nicht korrekt dargestellt wird.
Hinweis zur Logoreihe
Die Logoreihe darf nur in der unten eingestellten Version und im Zusammenhang mit Projekten, die aus REACT-EU finanziert werden, verwendet werden.
Falls Sie Fragen zum Download oder zur Verwendung der Logos haben, wenden Sie sich bitte an efre-bw@mlr.bwl.de.
Welche Kommunikationsmaßnahmen für Projektträger verpflichtend vorgeschrieben sind, welche freiwillig sind und welche Vorgaben (u.a. technische Merkmale) dabei eingehalten werden müssen, können Sie den „Regelungen und Hilfestellungen zu Informations- und Kommunikationspflichten“ entnehmen:
Bauschilder und permanente Erläuterungstafeln sind bei Infrastruktur- oder Bauvorhaben mit einer öffentlichen Förderung von über 500.000 Euro verpflichtend aufzustellen. Die Schilder müssen die in den „Regelungen und Hilfestellungen zu Informations- und Kommunikationspflichten“ genannten Elemente enthalten und gut sichtbar in signifikanter Größe angebracht werden.
Eine Pflicht zur Verwendung der hier zur Verfügung gestellten Vorlagen besteht nicht. Sie sollen eine Hilfestellung bieten.
Hier finden Sie die Erklärung zur Einräumung von Nutzungsrechten
an Bild- und Tonmaterial an die EFRE-Verwaltung Baden-Württemberg. Das Dokument kann sowohl für Bilder als auch für Videos verwendet werden.
Wir bitten Sie, alle rechtlichen Hinweise in dem dreiseitigen Dokument zu beachten.
Über Zusendungen von Bild- und Videomaterial zu EFRE-Projekten in Baden-Württemberg einschließlich der oben genannten ausgefüllten sowie unterschriebenen Erklärung an efre-bw@mlr.bwl.de sind wir Ihnen sehr dankbar.
Regelungen
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum mit Vorgaben und Leitlinien für die beteiligten Stellen des Verwaltungs- und Kontrollsystems zur Abwicklung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanzierten Vorhaben im Rahmen der EFRE-Programme Baden-Württemberg 2021 bis 2027 und 2014 bis 2020 – Innovation und Energiewende (Verwaltungsvorschrift EFRE-Förderhandbuch – VwV EFRE-Förderhandbuch) vom 29. Juni 2023 – Az.: MLR 43-8438-284/3/2.
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft, des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft über das Zuwendungsverfahren im Rahmen der Umsetzung des EFRE-Programms „Innovation und Energiewende“ in der Förderperiode 2014-2020 vom 30.06.2014, veröffentlicht am 30.7.2014 im Gemeinsamen Amtsblatt Nr. 7 von Baden-Württemberg:
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum mit Vorgaben und Leitlinien für die beteiligten Stellen des Verwaltungs- und Kontrollsystems zur Abwicklung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanzierten Vorhaben im Rahmen der EFRE-Programme Baden-Württemberg 2021 bis 2027 und 2014 bis 2020 – Innovation und Energiewende (Verwaltungsvorschrift EFRE-Förderhandbuch – VwV EFRE-Förderhandbuch) vom 29. Juni 2023 – Az.: MLR 43-8438-284/3/2.
Die Kriterien, Verfahren und Prinzipien der Projektauswahl für das EFRE-Programm in Baden-Württemberg 2014-2020 – Innovation und Energiewende und REACT-EU finden Sie in nachfolgendem Dokument:
Welche Kommunikationsmaßnahmen für Projektträger verpflichtend vorgeschrieben sind, welche freiwillig sind und welche Vorgaben (u.a. technische Merkmale) dabei eingehalten werden müssen, können Sie den „Regelungen und Hilfestellungen zu Informations- und Kommunikationspflichten“ entnehmen:
EU-Verordnungen
Vereinbarungen
Die deutsche Partnerschaftsvereinbarung wurde am 27.02.2014 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bei der Europäischen Kommission eingereicht und am 22.05.2014 von der Europäischen Kommission angenommen.
Die angenommene Partnerschaftsvereinbarung können Sie hier abrufen: