Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen der Innovationsallianz Baden-Württemberg und Einrichtungen der wirtschaftsnahen Forschung, die eine von Bund und Ländern getragene Grundfinanzierung erhalten, jeweils mit Sitz der Institute in Baden-Württemberg. Im Ausnahmefall antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg, soweit es sich um gemeinsam mit den in Satz 1 genannten wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen durchgeführte Vorhaben handelt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen, Sach- sowie Personalkosten.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.