Wer wird gefördert?
Förderfähig sind ausschließlich Antragstellende, die einen Sitz in Baden-Württemberg haben.
Gefördert werden juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie Personengesellschaften, die idealerweise selbst Erfahrungen im Bereich der Ressourceneffizienz von Unternehmen mitbringen.
Eine Antragstellung durch Konsortien war möglich. Ein Konsortium besteht aus mehreren Konsortialpartnern. Ein Mitglied des Konsortiums ist für die Koordinierung und Steuerung des Gesamtprojekts verantwortlich (Konsortialkoordinator). Die auf die Konsortialpartner entfallenden Projektinhalte müssen klar voneinander abgegrenzt sein.
Für eine Teilnahme am Förderbaustein 1 muss der Antragsteller bzw. das Konsortium eine Präsenz in der entsprechenden Region sicherstellen.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist die Einrichtung und die Umsetzung der regionalen Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+).
Zuwendungsfähig ist der im Förderzeitraum für das Projekt angefallene Personalaufwand, der eindeutig der geförderten Maßnahme zugeordnet werden kann. Personalausgaben werden als Standardeinheitskosten abgerechnet. Die im Projekt anfallenden Sachausgaben, Ausgaben für Reisekosten und indirekte Kosten werden abschließend über eine Pauschale in Höhe von 40 Prozent auf die direkten förderfähigen Personalkosten abgegolten (Restkostenpauschale).
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.
Die Förderung wurde ausgeschrieben.
Es wurde ein einstufiges Verfahren durchgeführt. Auf der Basis einer Juryentscheidung hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Projekte ausgewählt, die gefördert werden.
