Ressourceneffizienz in Unternehmen

Förderbaustein 1: Regionale Kompetenzzentren für Ressourceneffizienz (KEFF+)

Förderbaustein 1 (KEFF+)

© Regionale Kompetenzstellen Ressourceneffizienz

Zur Erstansprache der Unternehmen in Baden-Württemberg wird die Einrichtung von regionalen Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+) gefördert. Diese regionalen Kompetenzstellen bearbeiten ab Anfang 2022 unter dem Oberbegriff Ressourceneffizienz die beiden Teilaspekte Material- und Energieeffizienz. Mit der Einrichtung der KEFF+ wird Unternehmen flächendeckend eine neutrale und kostenlose Anlaufstelle geboten, die zum Themenkomplex Ressourceneffizienz und die daraus resultierenden CO2-Einsparungen informiert und sensibilisiert. Außerdem unterstützen die KEFF+ die Unternehmen unabhängig bei der Vermittlung vertiefter Beratungen zur Ressourceneffizienz, bei der Einbindung in Unternehmensnetzwerke und bei der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen. In den Regionen Heilbronn-Franken, Hochrhein-Bodensee, Neckar-Alb, Ostwürttemberg, Rhein-Neckar, Schwarzwald-Baar-Heuberg, Stuttgart und Südlicher Oberrhein haben die KEFF+ ihre Arbeit bereits aufgenommen. Die Regionen Bodensee-Oberschwaben, Donau-Iller, Mittlerer Oberrhein und Nordschwarzwald werden zum 1. September 2022 folgen. Um ein effizientes Arbeiten der KEFF+ zu gewährleisten, sind die Kompetenzstellen miteinander in ein landesweites Netzwerk eingebunden.

Nähere Informationen zu KEFF+ und zu den jeweiligen Regionen gibt es im Internet unter keffplus-bw.de.

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© Agentur Blumberg

Das landesweite Netzwerk wird bei der Einrichtung und Aufgabenerledigung durch eine zentrale Koordinierungsstelle, die bei der Umwelttechnik BW GmbH angesiedelt ist, unterstützt.

Der Förderaufruf für Baustein 1 (KEFF+) wurde am 05.05.2021 veröffentlicht. Die Antragsfrist endete am 11.07.2021. Eine weitere Auswahlrunde ist nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen.


Wer wird gefördert?

Förderfähig sind ausschließlich Antragstellende, die einen Sitz in Baden-Württemberg haben.

Gefördert werden juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie Personengesellschaften, die idealerweise selbst Erfahrungen im Bereich der Ressourceneffizienz von Unternehmen mitbringen.

Eine Antragstellung durch Konsortien war möglich. Ein Konsortium besteht aus mehreren Konsortialpartnern. Ein Mitglied des Konsortiums ist für die Koordinierung und Steuerung des Gesamtprojekts verantwortlich (Konsortialkoordinator). Die auf die Konsortialpartner entfallenden Projektinhalte müssen klar voneinander abgegrenzt sein.

Für eine Teilnahme am Förderbaustein 1 muss der Antragsteller bzw. das Konsortium eine Präsenz in der entsprechenden Region sicherstellen.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Einrichtung und die Umsetzung der regionalen Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+).

Zuwendungsfähig ist der im Förderzeitraum für das Projekt angefallene Personalaufwand, der eindeutig der geförderten Maßnahme zugeordnet werden kann. Personalausgaben werden als Standardeinheitskosten abgerechnet. Die im Projekt anfallenden Sachausgaben, Ausgaben für Reisekosten und indirekte Kosten werden abschließend über eine Pauschale in Höhe von 40 Prozent auf die direkten förderfähigen Personalkosten abgegolten (Restkostenpauschale).

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.

Die Förderung wurde ausgeschrieben.

Es wurde ein einstufiges Verfahren durchgeführt. Auf der Basis einer Juryentscheidung hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Projekte ausgewählt, die gefördert werden.

Kontakt


Fachlich / Inhaltlich

Umwelttechnik BW GmbH

Dr. rer. pol. Joa Bauer

Projektleiter Materialeffizienz und Projekte

Zentrale Koordinierungsstelle KEFF+
c/o Umwelttechnik BW GmbH
Kleiner Schlossplatz 13
70173 Stuttgart