Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Clusterinitiativen und Netzwerke, die in der Clusterdatenbank des Landes gelistet sind.
Unter Clusterinitiativen und Netzwerken im Sinne des Aufrufs sind Einrichtungen oder organisierte Gruppen von unabhängigen Partnerinnen und Partnern zu verstehen, die die Innovationstätigkeit und neue Arten der Zusammenarbeit durch beispielsweise die Nutzung digitaler Mittel, die Förderung der gemeinsamen Nutzung von Innovationskapazitäten, den Austausch von Wissen und Know-how und durch einen wirksamen Beitrag zum Wissenstransfer, zur Vernetzung, Informationsverbreitung und Zusammenarbeit unter Unternehmen und anderen Einrichtungen anregen.
Kooperationen von Clusterinitiativen und Netzwerken sind in Form von Teilprojektanträgen möglich.
Was wird gefördert?
Im Fokus der Förderung steht die Umsetzung der regionalen Strategie mithilfe von Clusterinitiativen und Netzwerken. Dabei sind folgende Ansätze förderfähig:
- Cross-Cluster-Ansatz,
- neue und kollaborative Geschäftsmodelle,
- neue Dienstleistungen und Services.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Fördersatz beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Antragstellers.
Bis wann ist der Antrag einzureichen?
Anträge sind bis spätestens Donnerstag, 10. April 2025 bei der Landeskreditbank (L-Bank) einzureichen.