Kommunale Innovationsinfrastrukturen

Mit dieser Förderung soll ein Beitrag zu einer kohärenten Struktur-, Regional- und Innovationspolitik geleistet werden.

Mit dem Förderaufruf „Stärkung Regionaler Innovationssysteme (RIS) durch Ausbau und Modernisierung kommunaler Innovationsinfrastrukturen“ unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg die Weiterentwicklung lokaler Infrastrukturen durch Modernisierung und Ausbau.

Zweck der Förderung ist es, auf der regionalen Ebene einen Beitrag zu einer kohärenten Struktur-, Regional- und Innovationspolitik zu leisten. In lokalen Infrastrukturen sollen die Zusammenarbeit, die Vernetzung und der Wissenstransfer von Unternehmen konzentriert werden. Innovationsunterstützende Dienstleistungen und das dazugehörige Innovationsmanagement werden durch die Förderung verbesserter Infrastrukturen optimal begleitet. Dies verbessert die Rahmenbedingungen für Innovationsaktivitäten auf lokaler Ebene. Dafür stehen 15 Mio. Euro zur Verfügung.

Anträge sind bis spätestens Freitag, 19. Dezember 2025 bei der Landeskreditbank (L-Bank) einzureichen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Stadt -und Landkreise, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände und kommunale Gesellschaften mit einem kommunalen Anteil von mehr als 50 Prozent in Baden-Württemberg, die rechtlich unter der Kommune stehen (beherrschender Einfluss der Kommune), sofern sie offiziell Verwaltungsaufträge der Kommune übernehmen.

Was wird gefördert?

In Fokus der Förderung steht die Beschaffung von zukunftsweisenden, lokalen Infrastrukturkomponenten sowie die Optimierung und Ertüchtigung bereits vorhandener Infrastrukturen. Die Infrastrukturen sollen ihre räumlichen und technischen Möglichkeiten, auch für experimentelle Anwendungsumgebungen, erweitern können.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Antragsstellers, soweit dies die rechtlichen Vorgaben erlauben.

Bis wann ist der Antrag einzureichen?

Anträge sind bis spätestens Freitag, 19. Dezember 2025 bei der Landeskreditbank (L-Bank) einzureichen.

Kontakt

Administrativ / Finanziell

L-Bank

Bereich Finanzhilfen

Luisa Riffel


Fachlich

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Patrick Rapp