Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Stadt -und Landkreise, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände und kommunale Gesellschaften mit einem kommunalen Anteil von mehr als 50 Prozent in Baden-Württemberg, die rechtlich unter der Kommune stehen (beherrschender Einfluss der Kommune), sofern sie offiziell Verwaltungsaufträge der Kommune übernehmen.
Was wird gefördert?
In Fokus der Förderung steht die Beschaffung von zukunftsweisenden, lokalen Infrastrukturkomponenten sowie die Optimierung und Ertüchtigung bereits vorhandener Infrastrukturen. Die Infrastrukturen sollen ihre räumlichen und technischen Möglichkeiten, auch für experimentelle Anwendungsumgebungen, erweitern können.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Antragsstellers, soweit dies die rechtlichen Vorgaben erlauben.
Bis wann ist der Antrag einzureichen?
Anträge sind bis spätestens Freitag, 19. Dezember 2025 bei der Landeskreditbank (L-Bank) einzureichen.