Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß der Empfehlung (2003/361/EG) der Europäischen Kommission.
Was wird gefördert?
Förderfähig im Rahmen von EFRE InvestRE 2021-2027 sind investive Maßnahmen zur Ressourcenschonung und der Erhöhung der Ressourceneffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen in Baden-Württemberg. Die Investition muss zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs beziehungsweise zur Ressourcenschonung in dem Unternehmen beitragen.
Reine Energiespar- und Energieeffizienzmaßnahmen sind nicht förderfähig.
Zuwendungsfähige Ausgaben in diesem Förderprogramm sind Sachkosten zur Umsetzung der investiven Maßnahme zur Ressourcenschonung und Erhöhung der Ressourceneffizienz.
Hierzu gehören:
- Anschaffungskosten
- Einbaukosten
- Beratungs- und Dienstleistungskosten
- Materialkosten
- Sachleistungen
Wie wird gefördert?
Die Förderung umfasst eine Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen kann. Die Mindestförderung beträgt 100.000 Euro, was zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von mindestens 250.000 Euro entspricht.
