In dieser Förderung wird der Erwerb von Forschungsgroßgeräten an staatlichen Universitäten unterstützt.
Zentrales Ziel der Fördermaßnahme ist der Erhalt der Attraktivität des Forschungs- und Entwicklungsstandorts
Baden-Württemberg, um im internationalen Wettbewerb der Spitzenforschung konkurrenzfähig zu bleiben sowie die Unterstützung
der Schwerpunktsetzung und Profilbildung der Universitäten in den baden-württembergischen Spezialisierungsfeldern.
Durch die anteilige Finanzierung von Forschungsgroßgeräten aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung
(EFRE) in Baden-Württemberg 2021-2027 sollen Forschungsschwerpunkte der Universitäten in den Natur-, Lebens- und
Ingenieurswissenschaften, insbesondere im europäischen und überregionalen Kontext, gezielt gestärkt und neue
Forschungsfelder erschlossen werden. Dabei soll die Förderung einen Beitrag zum Spezifischen Ziel 1 des EFRE-Programms – der
Entwicklung und dem Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien –
leisten.
Die Förderung von Forschungsgroßgeräten richtet sich an staatliche Universitäten in Baden-Württemberg.
Hierfür stehen EFRE-Mittel in Höhe von 10,4 Mio. € zur Verfügung. Die EU-Förderung erfolgt in Verbindung mit
einer erfolgreichen Antragsstellung bei der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) im Forschungsgroßgeräte-Programm nach Art. 91b
GG. Die Frist zur Einreichung der Anträge bei der L-Bank ist der 02. Juni 2023. Bitte verwenden Sie die Formulare zur Antragstellung
unter der untenstehenden Rubrik für Forschungsgroßgeräte.