Forschungsgroßgeräte an Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Die Förderung unterstützt den Erwerb von Forschungsgroßgeräten an baden-württembergischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften und leistet damit einen Beitrag zum Ausbau der Forschungsinfrastruktur.

Im Rahmen des Programms des EFRE in Baden-Württemberg 2021 – 2027 unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst den Erwerb von Forschungsgroßgeräten an baden-württembergischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften und leistet damit einen Beitrag zum Ausbau der Forschungsinfrastruktur. Das zentrale Ziel dieser Förderung ist der Erhalt der Attraktivität des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Baden-Württemberg. Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden somit in ihrer Profilbildung in den baden-württembergischen Spezialisierungsfeldern unterstützt.

Der Förderaufruf richtet sich ausschließlich an staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit Sitz in Baden-Württemberg.

Die Zuwendung ist eine Projektförderung durch Anteilsfinanzierung in Form eines EFRE-Zuschusses zum Erwerb eines Forschungsgroßgeräts in Höhe von bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, davon 40% EFRE-Mittel und 60% Landesmittel.Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines Vorhabens (brutto) müssen zwischen 250.000 Euro und 2,5 Mio. Euro liegen. Hierfür stehen dem Wissenschaftsministerium 10 Mio. Euro zur Verfügung.

Das Förderverfahren ist einstufig angelegt. EFRE-Anträge können bis zum 05.04.2024 bei der L-Bank eingereicht werden.

Wer wird gefördert?

Fördermittel können die Begünstigen erhalten:
Staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit Sitz in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Der Erwerb von Forschungsgroßgeräten.

Wie wird gefördert?

Für die Beschaffung von Forschungsgroßgeräten wird auf die Ausschreibung verwiesen.

Kontakt

Administrativ / Finanziell

L-Bank

Bereich Finanzhilfen

Luisa Riffel


Fachlich / Inhaltlich

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Referat 32

Dr. Bastian Strinz