Forschungsbauten an Universitäten

Die Förderung zielt auf den Ausbau der Forschungsinfrastruktur durch Erweiterungs- und Neubauvorhaben an baden-württembergischen Universitäten.

Durch die Fördermaßnahme zum Ausbau der Forschungsinfrastruktur an baden-württembergischen Universitäten sollen durch Erweiterungs- bzw. Neubauvorhaben die jeweiligen Forschungsschwerpunkte mit Zielsetzungen der Innovationsstrategie Baden-Württemberg, insbesondere im europäischem Kontext, gezielt gestärkt und neue Forschungsfelder erschlossen werden.

Ziele der Fördermaßnahme sind der Erhalt der Attraktivität des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Baden-Württemberg sowie die Unterstützung der Schwerpunktsetzung und Profilbildung der Universitäten, um im internationalen Wettbewerb der Spitzenforschung konkurrenzfähig zu bleiben.

Wer wird gefördert?

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind ausschließlich staatliche Universitäten mit Sitz in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können die Realisierung eines Forschungsbaus und dessen Erstausstattung. Forschungsbauten sind für die Forschung benötigte abgrenzbare und zusammenhängende Infrastrukturen (Neu- bzw. Erweiterungsbauten sowie auch die Sanierung von abgrenzbaren Gebäudeteilen; jeweils mit Erstausstattung).

Für eine Förderung kommen insbesondere Forschungsbauten in Frage, denen eine überregional bedeutsame Forschungsprogrammatik mit Bezug zu den Spezialisierungsfeldern der Innovationsstrategie des Landes zugrunde liegt, die eine Förderung im Rahmen von Horizont Europa oder einer anderen europäischen Initiative, im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder und ähnlicher Initiativen des Bundes oder nach Artikel 91b GG erhält oder die auf der Roadmap des Europäischen Strategieforums für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) verankert sind.

Wie wird gefördert?

Förderungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt. Die Förderung kann bis zu 40 Prozent der kofinanzierten förderfähigen Ausgaben betragen. In diesem Fördersatz sind nur Mittel aus dem Europäischen Strukturfonds EFRE enthalten. Kumulation mit weiteren Mitteln, die keine EU-Mittel sind, ist möglich.

Kontakt

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Referat 25

Königstraße 46
70173 Stuttgart