Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Ressourcenschonung und Erhöhung der Ressourceneffizienz in Unternehmen (InvestRE)
Ressourceneffizienz in Unternehmen
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum EFRE-Förderprogramm InvestRE 2021-2027 (FAQ InvestRE)
Fragen und Antworten
Das antragstellende Unternehmen muss einen Sitz oder eine Niederlassung in Baden-Württemberg haben (s. Ziffer 4 der VwV EFRE InvestRE 2021-2027).
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß der Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission.
Gemäß Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) definiert als Unternehmen, deren Personalbestand und wirtschaftliches Gewicht bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten.
- Ein mittleres Unternehmen hat bis zu 250 Mitarbeitende, einen Umsatz von bis zu 50 Mio. Euro und eine Bilanzsumme von bis zu 43 Mio.
Euro;
- ein kleines Unternehmen hat bis zu 50 Mitarbeitende und einen Umsatz bzw. eine Bilanzsumme von bis zu 10 Mio. Euro;
- ein Kleinstunternehmen hat bis zu zehn Mitarbeitende und einen Umsatz bzw. eine Bilanzsumme von bis zu 2 Mio. Euro.
Ein Unternehmen kann auch bei Einhaltung der oben genannten Werte nicht als KMU angesehen werden, wenn 25 Prozent oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden und die Ausnahmen des Artikels 3 Abs. 2 Buchstabe a bis d der Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission nicht zutreffen.
Weitergehende Informationen erhalten Sie auch hier: Informationsblatt der L-Bank.
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Ressourcenschonung und der Erhöhung der Ressourceneffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen in Baden-Württemberg. Die Investition muss zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs beziehungsweise zur Ressourcenschonung in dem Unternehmen beitragen (s. Ziffer 3 der VwV EFRE InvestRE 2021-2027).
Die geförderte Maßnahme muss in Baden-Württemberg umgesetzt werden (s. Ziffer 3 der VwV EFRE InvestRE 2021-2027).
Die maximal mögliche Förderhöhe ist von den im Einzelfall einschlägigen Artikeln der AGVO bzw. dem noch verfügbaren De-Minimis Rahmen abhängig. Es können bis zu 40 Prozent der zur Kofinanzierung vorgesehenen zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden (s. Ziffer 6.2 der VwV EFRE InvestRE 2021-2027). Die För-dersumme für ein Vorhaben muss nach Ziffer 5.2 der genannten VwV jedoch mindestens 100.000 Euro betragen.
Zur beihilferechtlichen Einordnung der beantragten Förderung hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Baden-Württemberg ein Informationsblatt
erarbeitet.
Ja, der vom Unternehmen zu tragende Eigenanteil kann grundsätzlich vollständig aus Eigenmitteln finanziert werden, bspw. aus vorhandener Liquidität oder dem laufenden Cashflow. Die Förderung schreibt keine Fremdfinanzierung vor. Entscheidend ist, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert und nachvollziehbar dargestellt wird.
Nein, die Beantragung einer Umweltfinanzierung ist nicht zwingend erforderlich. Alternativ kann die Finanzierung des Eigenanteils auch über ein Hausbankdarlehen oder Eigenmittel erfolgen.
Weitergehende Informationen zur Umweltfinanzierung der L-Bank finden Sie hier: https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/umweltfinanzierung.html
Im Falle einer Bewilligung soll eine Veröffentlichung über die geförderte Maßnahme (Fallbeispiel/gelungenes Beispiel aus der Praxis) ermöglicht werden (s. Ziffer 5.11 der VwV EFRE InvestRE 2021-2027 sowie Ziffer 5 des Förderaufrufs).
Dies geschieht in enger Abstimmung zwischen der Zuwendungsempfängerin / dem Zuwendungsempfänger und dem Zuwendungsgeber.
Nein. Reine Energiespar- und Energieeffizienzmaßnahmen sind nach Ziffer 3 der VwV EFRE InvestRE 2021-2027 nicht förderfähig.
Eine PV-Anlage dient der Erzeugung von elektrischer Energie und wird als reine Energiespar- bzw. Energieeffizienzmaßnahme gewertet. Sie ist daher nicht Gegenstand des EFRE-Förderprogramms InvestRE 2021-2027 (s. Ziffer 3 der VwV EFRE InvestRE 2021-2027).
Das EFRE-Förderprogramm InvestRE 2021-2027 zielt darauf ab, Investitionen in Maßnahmen zur Ressourcenschonung und -effizienz in industriellen Prozessen in kleinen und mittleren Unternehmen zu fördern. Ein Start-up hat in der Regel noch keine Produktionskapazitäten, so dass auch keine Anlagen- oder Prozessmodernisierungen erfolgen. Damit wäre eine Förderung gemäß VwV EFRE InvestRE 2021-2027 nicht möglich. Falls jedoch ein Projekt im Sinne der VwV EFRE InvestRE 2021-2027 umgesetzt werden soll, kann dies grundsätzlich auch gefördert werden. Letztendlich wird im Einzelfall entschieden.
Eine Förderung im Rahmen des EFRE-Programms InvestRE ist nur möglich, wenn nachgewiesen ist, dass der Zuschuss zur Realisierung des geplanten Vorhabens notwendig ist. Die Amortisationszeit einer Investition spielt hierbei insoweit eine Rolle, als dass sie aufzeigt, ob eine Investition im wirtschaftlich vertretbaren Bereich liegt oder eben ohne Zuschuss nicht getätigt werden würde.
Die durch verkürzte Transportwege erzielte CO2-Einsparung ist kein separates Auswahlkriterium für die Förderfähigkeit einer Maßnahme. Sie findet Niederschlag im Rahmen der Beurteilung der Qualität der Einreichung, also bei der Bewertung des absoluten bzw. relativen Ressourceneinsparpotenzials.
Ja, ein Zuschuss aus dem EFRE-Förderprogramm InvestRE 2021-2027 kann auch für ein Bündel an Maßnahmen im Rahmen
einer Anlagen- oder Prozessmodernisierung gewährt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass Energiespar- und
Energieeffizienzmaßnahmen nicht förderfähig sind. Diese müssen vor Antragstellung aus dem Maßnahmenbündel
herausgenommen werden.
KI-gestützte Optimierungen in Produktdesign- und Produktionsprozessen können grundsätzlich von einem Zuschuss über das EFRE-Förderprogramm InvestRE 2021-2027 profitieren. Es bedarf jedoch einer Prüfung im Einzelfall, ob die konkrete Maßnahme die Fördervoraussetzungen insgesamt erfüllt.
Nein. Die Einsparung kritischer Rohstoffe ist lediglich eines der Auswahlkriterien, das aber nicht zwingend erfüllt werden muss, um eine Förderung zu erhalten. Wenn kritische Rohstoffe eingespart werden, wirkt sich das jedoch positiv auf die Gesamtbewertung des Antrags aus (s. Ziffer 7.3 der VwV EFRE InvestRE 2021-2027).
Gemäß Ziffer 6.4.6 der VwV EFRE InvestRE 2021-2027 fallen Baukosten nicht unter die zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Errichtung einer Lagerhalle ist damit nicht förderfähig.
Für weitere Auskünfte in Zusammenhang mit der Einreichung des Projektantrags stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Ansprechperson bei der L-Bank für förderrechtliche Fragen
Bereich Finanzhilfen
Luisa Riffel
Ansprechpersonen bei Umwelttechnik BW für fachliche und organisatorische Fragen
Umwelttechnik BW GmbH (UTBW)
Dr. rer. pol. Joa Bauer
Weitere Informationen über die Umsetzung des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2021-2027 finden Sie unter EFRE-Förderaufrufen und zum Förderprogramm unter https://www.umwelttechnik-bw.de/de/services/foerderprogramme/investre-foerderung.