Wer wird gefördert?
Fördermittel können erhalten:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Eine Förderung von großen Unternehmen gemäß der EU-Definition ist nur möglich, soweit die Voraussetzungen gemäß Nummer 3.3.3.2 der VwV EFRE-Förderhandbuch erfüllt sind.
- Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern.
- Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Städte und Gemeinden sowie deren Eigenbetriebe und Eigengesellschaften, sowie kommunale Mehrheitsgesellschaften und Zusammenschlüsse öffentlich-rechtlicher Körperschaften (zum Beispiel Zweckverbände).
Eine gemeinsame Antragstellung durch mehrere Antragstellende (Konsortium) ist zulässig. Für solche Verbundvorhaben ist eine Koordinatorin beziehungsweise ein Koordinator zu benennen, der in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechperson dient. Das Konsortium muss Rechte und Pflichten zur Erfüllung des Zuwendungszwecks in einem Konsortialvertrag regeln.
Was wird gefördert?
- Die Errichtung und Umsetzung (Probebetrieb) von Pilot-/Demonstrationsanlagen für das CO2-Recycling aus Abluft und/oder
Abgas mit biologischen und biohybriden Technologien (CCU) und gegebenenfalls der Nutzung als Quelle für weitere Rohstoffe (XCU)
(modulare Bioraffinerien).
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- Eine solche Anlage muss:
- Die im Gasgemisch beziehungsweise in der Abluft enthaltenen Kohlenstoffverbindungen (insbesondere CO2) zu nutzbaren Rohstoffen recyceln und damit mindestens einen Stoff/ein Produkt aus dem aus CO2 recycelten Kohlenstoff (R-Carbon) gewinnen.
- Technologien verwenden, die in der Einsatzumgebung / an einem Standort/ einer Anlage einsatzfähig sind und eingesetzt werden. Die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei ebenfalls zu betrachten.
- Mindestens ein Anwendungsbeispiel für einen Produktprototypen entwickeln. Der Wertschöpfungsgrad des Produkts, der durch das Projekt realisiert werden kann, wird bewertet. Ein Anwendungsbeispiel für einen Produktprototyp, der einen möglichst großen Teil der Wertschöpfung abdeckt, stellt hierbei gegenüber einer BulkChemikalie einen Selektionsvorteil dar und ist besonders hervorzuheben.
- Es hat eine Bewertung zu erfolgen, in wieweit das Vorhaben zu den Nachhaltigkeitszielen des Landes Baden-Württemberg, insbesondere im Bereich Rohstoffe und Klimaschutz, beiträgt.
- Eine solche Anlage muss:
- Erwünscht ist zudem, sofern entsprechende Stoffe (X) in der Abluft oder im Abgas enthalten sind, auch weitere Technologien zur Rückgewinnung der weiteren Stoffe (X) einzubeziehen und möglichst entsprechende Produkte daraus herzustellen.
- Sowohl die Errichtung als auch die Erprobungsphase (Umsetzung) der geförderten Anlagen sollen im jeweiligen Vorhaben möglichst wissenschaftlich begleitet werden mit dem Ziel, die angewandte Forschung und Übertragbarkeit auf dem Gebiet der Bio-Technologien im Bereich der entsprechenden urbanen und industriellen Bioraffinerien in Baden-Württemberg weiter voranzutreiben.
Wie wird gefördert?
Die Begünstigten erhalten Zuschüsse.
Wie läuft das Verfahren ab?
FAQ
Hier beantworten wir häufige Fragen zum Förderaufruf. Im Zweifel gelten die Regelungen der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Demonstrations- und Pilot-anlagen zum biologischen Rohstoff- und CO2-Recycling (XCUBIO und CCUBIO) aus Gasgemischen und Abgas 2021-2027 (VwV EFRE XCUBIO und CCUBIO 2021-2027) und der Förderaufruf.