Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind ausschließlich staatliche Hochschulen, die von Bund und Ländern gemeinsam grundfinanzierten außeruniversitären Forschungsinstitute der Max-Planck-Gesellschaft, der Leibniz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft, jeweils mit Sitz der Institute in Baden-Württemberg, sowie die Forschungseinrichtungen der Innovationsallianz Baden-Württemberg e.V.
Was wird gefördert?
Zentrales Ziel der Prototypenförderung ist es, mit Blick auf die Ziele der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) das Innovationspotenzial der identifizierten Forschungsergebnisse in den einschlägigen technologischen Sektoren zu prüfen, nachzuweisen und zu bewerten sowie – unter Berücksichtigung der bestehenden rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen sowie der Akzeptanz des Marktes und der Gesellschaft – sukzessive und in Abstimmung mit den Partnern mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen.
Mit STEP sollen kritische und neu entstehende strategische Technologien unterstützt werden, um Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Souveränität der EU zu stärken und Abhängigkeiten in strategischen Technologiebereichen zu verringern. Dazu zählen digitale Technologien und technologieintensive Innovationen (Deep Tech), umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses. Der Fördersatz beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
FAQ
Eine Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen finden Sie in unseren FAQ unter folgendem Link: