STEP-Technologietransfer

Die Förderung zielt auf den Transfer von anwendungsreifem Wissen zwischen öffentlicher Forschung einerseits und Wirtschaft und Gesellschaft andererseits im Bereich der kritischen Technologien.

Gefördert werden Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die den Transfer von anwendungsreifem Wissen zwischen öffentlicher Forschung einerseits und Wirtschaft und Gesellschaft andererseits im Bereich der kritischen Technologien gemäß der Verordnung (EU) 2024/795 unterstützen. Diese müssen für den Binnenmarkt ein innovatives, neues und wegbereitendes Element von erheblichem wirtschaftlichem Potenzial schaffen oder einen Beitrag zur Verringerung oder Verhinderung strategischer Abhängigkeiten der Union leisten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen der Innovationsallianz Baden-Württemberg und Einrichtungen der wirtschaftsnahen Forschung, die eine von Bund und Ländern getragene Grundfinanzierung erhalten, jeweils mit Sitz der Institute in Baden-Württemberg. Im Ausnahmefall antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg, soweit es sich um gemeinsam mit den in Satz 1 genannten wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen durchgeführte Vorhaben handelt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen, Sach- sowie Personalkosten.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Kontakt

L-Bank Finanzhilfen

Schlossplatz 10
76131 Karlsruhe