Ressourceneffizienz in Unternehmen

Es werden Unternehmen in Baden-Württemberg dabei unterstützt, Maßnahmen zur Ressourceneffizienz und zum Klimaschutz zu entwickeln.

Die nachhaltige und effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen sowie der Klimawandel sind zwei der zentralen globalen ökologischen Herausforderungen, die es in den kommenden Jahren zu adressieren gilt. In diesem Zusammenhang spielen die Unternehmen eine wichtige Rolle, da sie selbst mit konkreten Lösungsansätzen zu einem nachhaltigen Wirtschaften beitragen können. Die Landesregierung unterstützt daher Unternehmen in Baden-Württemberg bei ihren Überlegungen, wie sie sich durch Maßnahmen zur Ressourceneffizienz und zum Klimaschutz zukunftsfähig aufstellen können.

Aufbauend auf der erfolgreichen Arbeit der in der vergangenen EFRE-Förderperiode vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft flächendeckend eingerichteten regionalen Kompetenzstellen für Energieeffizienz (KEFF) wurde für die EFRE-Förderperiode 2021-2027 das Förderprogramm inhaltlich und konzeptionell weiterentwickelt. Ziel ist es, den Unternehmen im Land auch in Zukunft attraktive Informationsangebote machen zu können. Neben dem Thema Energieeffizienz wird auch das Thema Materialeffizienz bearbeitet, so dass umfassend alle Fragen der Ressourceneffizienz adressiert werden.

Das Land hat hierfür seit dem 1. Januar 2022 regionale Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (kurz: KEFF+; Förderbaustein 1) in allen 12 Regionen Baden-Württembergs eingerichtet und bietet zusätzlich eine Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz (Förderbaustein 2) an.

Hinweis: Die Förderung im Rahmen des Förderbaustein 2 für eine Beratung im Bereich Ressourceneffizienz (BERE) ist beendet. Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.

Die Gelder für das Förderprogramm kommen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und vom Land Baden-Württemberg. Die Förderverwaltungsvorschrift kann von dieser Internetseite heruntergeladen werden.


Wer wird gefördert?

Förderfähig sind ausschließlich Antragstellende, die einen Sitz in Baden-Württemberg haben.

Förderbaustein 1 (KEFF+)

Gefördert werden juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie Personengesellschaften, die idealerweise selbst Erfahrungen im Bereich der Ressourceneffizienz von Unternehmen mitbringen.

Eine Antragstellung durch Konsortien war möglich. Ein Konsortium besteht aus mehreren Konsortialpartnern. Ein Mitglied des Konsortiums ist für die Koordinierung und Steuerung des Gesamtprojekts verantwortlich (Konsortialkoordinator). Die auf die Konsortialpartner entfallenden Projektinhalte müssen klar voneinander abgegrenzt sein.

Für eine Teilnahme am Förderbaustein 1 muss der Antragsteller bzw. das Konsortium eine Präsenz in der entsprechenden Region sicherstellen.

Förderbaustein 2 (Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz)

Fördermittel können juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften und Einzelunternehmen erhalten, sofern sie als KMU eingestuft werden können und einen Sitz in Baden-Württemberg haben.

Voraussetzung für die geförderte Beratung ist, dass das interessierte Unternehmen zuvor ein individuelles Informationsgespräch (KEFF+Check) mit der zuständigen regionalen Kompetenzstelle für Ressourceneffizienz (KEFF+) geführt hat. Die zuständigen Ansprechpartner der KEFF+ können unter www.keffplus-bw.de abgerufen werden.

Die Beraterinnen und Berater, die die geförderten Beratungsleistungen für Ressourceneffizienz im Rahmen dieses Programms durchführen, müssen auf www.expertenatlas-bw.de gelistet sein beziehungsweise können sich mit entsprechender Qualifikation für die Datenbank akkreditieren lassen. Weiterführende Hinweise zur Aufnahme in die Datenbank sind unter www.keffplus-bw.de zu finden.

Was wird gefördert?

Förderbaustein 1 (KEFF+)

Gegenstand der Förderung ist die Einrichtung und die Umsetzung der regionalen Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+).

Zuwendungsfähig ist der im Förderzeitraum für das Projekt angefallene Personalaufwand, der eindeutig der geförderten Maßnahme zugeordnet werden kann. Personalausgaben werden als Standardeinheitskosten abgerechnet. Die im Projekt anfallenden Sachausgaben, Ausgaben für Reisekosten und indirekte Kosten werden abschließend über eine Pauschale in Höhe von 40 Prozent auf die direkten förderfähigen Personalkosten abgegolten (Restkostenpauschale).

Förderbaustein 2 (Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz)

Gegenstand der Förderung sind Beratungsleistungen im Bereich der Ressourceneffizienz für KMU mit Sitz in Baden-Württemberg. Die Zuwendung für Beratungen wird dabei je Unternehmen nur einmalig gewährt.

Die geförderten Beratungen können insbesondere folgende Bereiche umfassen:

  • Beratungen über technische, organisatorische, wirtschaftliche und strategische Fragen der Ressourceneffizienz im Unternehmen,
  • Beratungen zum Produktdesign im Sinne der Ressourceneffizienz und der Kreislaufführung von Stoffen (einschließlich CO2),
  • Beratungen über Ressourceneffizienz im Zusammenhang von regionalen Stoffkreisläufen,
  • Beratung über die Verbesserung der Ressourceneffizienz durch Mehrwegsysteme,
  • Beratungen über den Zusammenhang von Ressourceneffizienzmaßnamen und Klimaschutz sowie sonstigen Umweltauswirkungen und den Beitrag der Ressourceneffizienzeffizienzmaßnahmen im Unternehmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen,
  • Beratungen über Verbesserungen der Ressourceneffizienz entlang der Lieferkette für das Unternehmen,
  • Beratungen zum Zusammenhang zwischen Ressourceneffizienz, Digitalisierung und/ oder biologischer Transformation (nachhaltige Bioökonomie) sowie
  • Beratungen über den Einsatz von Sekundärrohstoffen, um den Anteil an Recyclingmaterial in der Produktion und der Herstellung von Produkten deutlich zu steigern.

Wie wird gefördert?

Förderbaustein 1 (KEFF+)

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.

Die Förderung wurde ausgeschrieben.

Es wurde ein einstufiges Verfahren durchgeführt. Auf der Basis einer Juryentscheidung hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Projekte ausgewählt, die gefördert werden.

Förderbaustein 2 (Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz)

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.

Hinweis: Die Förderung im Rahmen des Förderbaustein 2 für eine Beratung im Bereich Ressourceneffizienz (BERE) ist beendet. Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.

Weitere Details können der VwV über die Förderung von Ressourceneffizienz in Unternehmen – VwV EFRE RE 2021-2027 des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie dem entsprechenden Förderaufruf, entnommen werden.

Kontakt


Fachlich / Inhaltlich

Dr. rer. pol. Joa Bauer

Projektleiter Materialeffizienz und Projekte

Zentrale Koordinierungsstelle KEFF+
c/o Umwelttechnik BW GmbH
Kleiner Schlossplatz 13
70173 Stuttgart