Wer wird gefördert?
Förderfähig sind ausschließlich Antragstellende, die einen Sitz in Baden-Württemberg haben.
Förderbaustein 1 (KEFF+)
Gefördert werden juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie Personengesellschaften, die idealerweise selbst Erfahrungen im Bereich der Ressourceneffizienz von Unternehmen mitbringen.
Eine Antragstellung durch Konsortien war möglich. Ein Konsortium besteht aus mehreren Konsortialpartnern. Ein Mitglied des Konsortiums ist für die Koordinierung und Steuerung des Gesamtprojekts verantwortlich (Konsortialkoordinator). Die auf die Konsortialpartner entfallenden Projektinhalte müssen klar voneinander abgegrenzt sein.
Für eine Teilnahme am Förderbaustein 1 muss der Antragsteller bzw. das Konsortium eine Präsenz in der entsprechenden Region sicherstellen.
Förderbaustein 2 (Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz)
Fördermittel können juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften und Einzelunternehmen erhalten, sofern sie als KMU eingestuft werden können und einen Sitz in Baden-Württemberg haben.
Voraussetzung für die geförderte Beratung ist, dass das interessierte Unternehmen zuvor ein individuelles Informationsgespräch (KEFF+Check) mit der zuständigen regionalen Kompetenzstelle für Ressourceneffizienz (KEFF+) geführt hat. Die zuständigen Ansprechpartner der KEFF+ können unter www.keffplus-bw.de abgerufen werden.
Die Beraterinnen und Berater, die die geförderten Beratungsleistungen für Ressourceneffizienz im Rahmen dieses Programms durchführen, müssen auf www.expertenatlas-bw.de gelistet sein beziehungsweise können sich mit entsprechender Qualifikation für die Datenbank akkreditieren lassen. Weiterführende Hinweise zur Aufnahme in die Datenbank sind unter www.keffplus-bw.de zu finden.
Was wird gefördert?
Förderbaustein 1 (KEFF+)
Gegenstand der Förderung ist die Einrichtung und die Umsetzung der regionalen Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+).
Zuwendungsfähig ist der im Förderzeitraum für das Projekt angefallene Personalaufwand, der eindeutig der geförderten Maßnahme zugeordnet werden kann. Personalausgaben werden als Standardeinheitskosten abgerechnet. Die im Projekt anfallenden Sachausgaben, Ausgaben für Reisekosten und indirekte Kosten werden abschließend über eine Pauschale in Höhe von 40 Prozent auf die direkten förderfähigen Personalkosten abgegolten (Restkostenpauschale).
Förderbaustein 2 (Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz)
Gegenstand der Förderung sind Beratungsleistungen im Bereich der Ressourceneffizienz für KMU mit Sitz in Baden-Württemberg. Die Zuwendung für Beratungen wird dabei je Unternehmen nur einmalig gewährt.
Die geförderten Beratungen können insbesondere folgende Bereiche umfassen:
- Beratungen über technische, organisatorische, wirtschaftliche und strategische Fragen der Ressourceneffizienz im Unternehmen,
- Beratungen zum Produktdesign im Sinne der Ressourceneffizienz und der Kreislaufführung von Stoffen (einschließlich CO2),
- Beratungen über Ressourceneffizienz im Zusammenhang von regionalen Stoffkreisläufen,
- Beratung über die Verbesserung der Ressourceneffizienz durch Mehrwegsysteme,
- Beratungen über den Zusammenhang von Ressourceneffizienzmaßnamen und Klimaschutz sowie sonstigen Umweltauswirkungen und den Beitrag der Ressourceneffizienzeffizienzmaßnahmen im Unternehmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen,
- Beratungen über Verbesserungen der Ressourceneffizienz entlang der Lieferkette für das Unternehmen,
- Beratungen zum Zusammenhang zwischen Ressourceneffizienz, Digitalisierung und/ oder biologischer Transformation (nachhaltige Bioökonomie) sowie
- Beratungen über den Einsatz von Sekundärrohstoffen, um den Anteil an Recyclingmaterial in der Produktion und der Herstellung von Produkten deutlich zu steigern.
Wie wird gefördert?
Förderbaustein 1 (KEFF+)
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.
Die Förderung wurde ausgeschrieben.
Es wurde ein einstufiges Verfahren durchgeführt. Auf der Basis einer Juryentscheidung hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Projekte ausgewählt, die gefördert werden.
Förderbaustein 2 (Beratungsförderung im Bereich der Ressourceneffizienz)
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.
Hinweis: Die Förderung im Rahmen des Förderbaustein 2 für eine Beratung im Bereich Ressourceneffizienz (BERE) ist beendet. Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.
Weitere Details können der VwV über die Förderung von Ressourceneffizienz in Unternehmen – VwV EFRE RE 2021-2027 des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie dem entsprechenden Förderaufruf, entnommen werden.