Regionale Innovationssysteme

Im Rahmen dieser Förderung werden Kompetenzen von Clusterinitiativen und Netzwerken im regionalen Innovationsökosystem gezielt gestärkt und weiterentwickelt.

Um die Kompetenzen von Clusterinitiativen und Netzwerken im regionalen Innovationsökosystem gezielt zu stärken und weiterzuentwickeln, startet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus einen neuen Förderaufruf. Mit einem Fördervolumen von rund 2,6 Millionen Euro sollen die Zielgruppen unterstützt werden, innovative Ansätze zur Bewältigung von Transformation und Strukturwandel zu entwickeln und zu erproben.

Ziel ist es, maßgeschneiderte Lösungen für Zukunftsfragen in der Region auf der Grundlage der Innovationsstrategie Baden-Württemberg zu entwickeln.

Anträge sind bis spätestens Donnerstag, 10. April 2025 bei der Landeskreditbank (L-Bank) einzureichen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Clusterinitiativen und Netzwerke, die in der Clusterdatenbank des Landes gelistet sind.

Unter Clusterinitiativen und Netzwerken im Sinne des Aufrufs sind Einrichtungen oder organisierte Gruppen von unabhängigen Partnerinnen und Partnern zu verstehen, die die Innovationstätigkeit und neue Arten der Zusammenarbeit durch beispielsweise die Nutzung digitaler Mittel, die Förderung der gemeinsamen Nutzung von Innovationskapazitäten, den Austausch von Wissen und Know-how und durch einen wirksamen Beitrag zum Wissenstransfer, zur Vernetzung, Informationsverbreitung und Zusammenarbeit unter Unternehmen und anderen Einrichtungen anregen.

Kooperationen von Clusterinitiativen und Netzwerken sind in Form von Teilprojektanträgen möglich.

Was wird gefördert?

Im Fokus der Förderung steht die Umsetzung der regionalen Strategie mithilfe von Clusterinitiativen und Netzwerken. Dabei sind folgende Ansätze förderfähig:

  • Cross-Cluster-Ansatz,
  • neue und kollaborative Geschäftsmodelle,
  • neue Dienstleistungen und Services.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Fördersatz beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Antragstellers.

Bis wann ist der Antrag einzureichen?

Anträge sind bis spätestens Donnerstag, 10. April 2025 bei der Landeskreditbank (L-Bank) einzureichen.

Kontakt

Administrativ / Finanziell

L-Bank

Bereich Finanzhilfen

Luisa Riffel


Fachlich

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Referat 32

Clusterpolitik und regionale Wirtschaftspolitik

Hannemarie Eninger