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Wie ist der EFRE organisiert?
Verwaltungsbehörde
Die Verwaltungsbehörde trägt gegenüber der Europäischen Union die Verantwortung für die ordnungsgemäße
Mittelverwendung.
Sie hat ihren Sitz im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Beteiligte Ressorts
Die EFRE-Programme des Landes Baden-Württemberg setzen die vier Ministerien gemeinsam um:
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus,
- Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst,
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ,
- Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (als Förderressort)
Einzige Abwicklungsstelle
Für die Abwicklung der Förderung ist die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) zuständig.
Spezifische Einrichtungen
Baden-Württemberg hat erstmals in der EU-Förderperiode 2007-2013 eine/n Umweltbeauftragte/n zur Begleitung des EFRE-Programms „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ (RWB) bestellt. Seitdem begleitet der/die Umweltbeauftragte die an der Durchführung der EFRE-Programme beteiligten Stellen bei der Umsetzung des Querschnittsziels Nachhaltige Entwicklung aus fachlicher Sicht. Dabei geht es vor allem um die Ausarbeitung und Umsetzung von Konzeptionen zur Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit von Vorhaben im Antragsverfahren auf der Basis von Umweltindikatoren. Mit diesem Verfahren soll sichergestellt werden, dass jedes geförderte Vorhaben einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leistet. Dieses Vorgehen dient auch der Dokumentation des Beitrags des gesamten Programms zur nachhaltigen Entwicklung.
Der/die Umweltbeauftragte ist Mitarbeiter/in der Verwaltungsbehörde der EFRE-Programme.
Der Begleitausschuss wacht über die Fortschritte bei der Umsetzung des EFRE-Programms und prüft bzw. genehmigt die Projektauswahlkriterien, den Bewertungsplan, jegliche Änderung des EFRE-Programms und den abschließenden Leistungsbericht.
Der Begleitausschuss setzt sich aus Vertretungen der EFRE-Verwaltung Baden-Württemberg, der berührten Bundesbehörden, der Kommunal-, Wirtschafts-, Wissenschafts-, Sozial- und Umweltpartner/-innen sowie Stellen der Zivilgesellschaft, darunter Nichtregierungsorganisationen sowie Stellen zur Förderung von Gleichstellung und Nichtdiskriminierung zusammen. Darüber hinaus sind Vertretungen der anderen EU-Fonds/-programme des Landes beteiligt. Die Europäische Kommission nimmt begleitend und beratend an den Sitzungen teil.
Der Begleitausschuss tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit mindestens einmal jährlich.
Die Liste der Mitglieder des EFRE-Begleitausschusses für 2021-2027 finden Sie hier.
Die Geschäftsordnung des Begleitausschusses finden Sie hier
Unterlagen zu bisherigen Begleitauschusssitzungen
Kontakt
Verwaltungsbehörde EFRE
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Referat 43
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
Ministerien
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Referat 37
Neues Schloss
Schlossplatz 4
70173 Stuttgart
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Referat 14
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Referat 35
Königstraße 46
70173 Stuttgart
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Referat 45
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart