Infrastrukturinvestitionen im Rahmen der EFRE-Förderung, die eine erwartete Lebensdauer von mindestens fünf Jahren haben, müssen eine Klimaverträglichkeit nachweisen.
Klimaverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturinvestitionen im Rahmen der EFRE-Förderung
Gemäß den Bestimmungen von Artikel 73 Absatz 2 Buchstabe j) der Verordnung (EU) 2021/1060 müssen EFRE-geförderte Infrastrukturinvestitionen, die eine erwartete Lebensdauer von mindestens fünf Jahren haben, klimaverträglich sein. Sofern ein Vorhaben im Rahmen der EFRE-Förderung als eine solche Infrastruktur bewertet ist, wird eine Klimaverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Die Bewertung der Klimaverträglichkeit beginnt mit der Bewertung durch die / den Antragstellende/n selbst. Hierfür wird das nachfolgende Excel-Tool zur Bewertung der Klimaverträglichkeit genutzt, das vollständig ausgefüllt bei der L-Bank über ZuMa einzureichen ist.
Formular
Wir empfehlen Ihnen, die Unterstützung eines Beratungsunternehmens hinzuzuziehen. Bitte beachten Sie, dass keine Beratungsleistung von den nachfolgenden Unternehmen in Anspruch genommen werden kann, da sie die Bewilligungsbehörde bei der Prüfung der Klimaverträglichkeit unterstützen und somit Interessenskonflikte zu vermeiden sind:
- KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
- Ramboll Deutschland GmbH
Soweit Sie Fragen haben, die sich aus den FAQ und Erläuterungen im Tool nicht beantworten lassen, senden Sie diese bitte elektronisch über ZuMa bzw. efre@l-bank.de an die L-Bank, gegliedert nach Fragen zur Säule 1 Eindämmung des Klimawandels (Blatt 3 im Formular) bzw. zur Säule 2 Anpassung an den Klimawandel (Blatt 4.1 bis 4.4 des Formulars).
Präsentationen
FAQ-Sammlung
Fragen in Zusammenhang mit Säule 2 der Klimaverträglichkeitsprüfung werden an dieser Stelle beantwortet.