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NEB: Projektaufruf zur Wiederbelebung von Stadtvierteln 2026

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Neues Europäisches Bauhaus II: Projektaufrufe zur Wiederbelebung von Stadtvierteln – Bewerbungsfrist bis 01.12.2026

Bis zum 1. Dezember 2026 können Vorschlägen zur Wiederbelebung von Stadtvierteln im Rahmen der „Neuen Europäischen Bauhaus (NEB)“-Facility 2025-2027 (NEB Facility) eingereicht werden.

Das Neue Europäische Bauhaus (NEB) ist eine europäische Initiative, die den European Green Deal mit neuen Formen des Bauens, Lebens und Gestaltens verbindet. Die NEB Facility ist das Förderinstrument und Teil des EU-Förderprogramms Horizont Europa der Europäischen Kommission.

Förderfähige Projekte müssen

  • einen Bezug zu den NEB-Werten Schönheit, Nachhaltigkeit und Inklusion haben sowie
  • stadtnahe und ländliche Kontexte berücksichtigen.

In neun verschiedenen Förderaufrufen (so genannten „Topics“) sind Bewerbungen möglich. Dabei müssen diese übergeordneten Zielsetzungen berücksichtigt werden:

  • Verknüpfung des grünen Wandels, der sozialen Inklusion und der lokalen Demokratie,
  • Kreislauforientierte und regenerative Ansätze für die bauliche Umwelt sowie
  • Innovative Finanzierung und neue Geschäftsmodelle für den Wandel in der Nachbarschaft.

Im zentralen Ausschreibungsportal der EU-Kommission finden Sie weiterführende Informationen: EU Funding & Tenders Portal

Für Fragen steht der NEB-Kontaktpunkt in Deutschland des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt zur Verfügung: NKS NEB: Startseite