Ziel ist die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Bioökonomie.
EFRE-Programm 2021-2027
EFRE-Programm Baden-Württemberg 2021-2027
Die Strukturfondsförderung der Europäischen Union wird auf der Grundlage von siebenjährigen Programmen, in denen die Förderstrategie und die Fördermaßnahmen der jeweiligen Region beschrieben werden, umgesetzt.
Das Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg für die Förderperiode 2021-2027 setzt auf dem EFRE-Programm 2014-2020 und REACT-EU auf und entwickelt die Förderansätze weiter. Im Mittelpunkt stehen Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Bioökonomie. Hierfür stehen rund 279 Millionen Euro an Mitteln aus dem EFRE zur Verfügung. Ergänzt werden diese Mittel durch Landesmittel und Eigenmittel der Begünstigten.
Das Programm wurde durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als Verwaltungsbehörde gemeinsam mit den beteiligten Ressorts, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter Einbindung der Partnerinnen und Partner des Programms erarbeitet (siehe auch „Beteiligungsverfahren“).
Die Europäische Kommission hat das EFRE-Programm Baden-Württemberg 2021-2027 am 24.05.2022 genehmigt. Es bildet die Grundlage für die EFRE-Förderung bis 2027.
Das EFRE-Programm Baden-Württemberg 2021-2027 wurde unter breiter Beteiligung der Partner der EFRE-Förderung aus den Bereichen Kommunen, Wirtschaft-, Wissenschaft, Umwelt sowie Soziales erarbeitet. Diese wurden während der Programmplanung in mehreren Stufen in Fach- und gemeinsamen Konsultationsveranstaltungen über den aktuellen Stand informiert und erhielten die Möglichkeit, sich mit ihrem Fachwissen in die Programmplanung einzubringen.
Das Programm der neuen Förderperiode wurde am 17. November 2021 bei einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung von EFRE und ESF (Europäischer Sozialfonds) offiziell vorgestellt. Im Live-Stream informierte die Veranstaltung mittels Filmbeiträgen, Interviews und Talkrunden über zentrale Themen der kommenden Förderperiode des EFRE und des ESF in Baden-Württemberg. Die Aufzeichnung der Veranstaltung ist weiterhin auf YouTube verfügbar.
Die wichtigsten Ergebnisse der Veranstaltung fasst dieses Video zusammen:
Strategische Umweltprüfung
Begleitend zur Erstellung des Operationellen Programms wurde eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt. Durch die Strategische Umweltprüfung wurde sichergestellt, dass Umweltaspekte bei der Ausarbeitung des Programms mit einbezogen wurden und damit ein hohes Umweltniveau des Programms gewährleistet wird.
Die Strategische Umweltprüfung wurde durch die ÖIR GmbH / Wien bearbeitet. Auftraggeber ist das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Finanziert wird sie von der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Land Baden-Württemberg.
Rechtliche Grundlage der Strategischen Umweltprüfung ist das Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) des Landes Baden-Württemberg in Verbindung mit dem Bundesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung wurde ein Umweltbericht erstellt. Gemäß § 41 und § 42 UVPG werden die berührten Behörden und die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens beteiligt. Im Zeitraum vom 14.07.2020 bis 13.09.2020 bestand für berührte Behörden sowie die Öffentlichkeit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Umweltbericht. Im Zuge der Beteiligung wurden folgende Dokumente bereitgestellt: Bekanntmachung, Entwurf des Operationellen Programms 2021-2027 (Stand 17.04.2020), Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung.
Die Endfassung des Umweltberichts, die zusammenfassende Erklärung, eine Rechtsbehelfsbelehrung sowie das zugrundeliegende EFRE-Programm (Entwurf) finden Sie nachfolgend. Darüber hinaus sind dort die Ergebnisse der Vorprüfung des Einzelfalls in Zusammenhang mit der geplanten Änderung des EFRE-Programms im Rahmen der STEP-Verordnung eingestellt.
Innovationsstrategie
Der Ministerrat hat am 4. Februar 2020 die neue Innovationsstrategie des Landes beschlossen. Sie wurde unter der Federführung des Wirtschaftsministeriums zusammen mit dem Wissenschaftsministerium, dem Umweltministerium, dem Innenministerium, dem Staatsministerium und dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erarbeitet.
Die Innovationsstrategie löst die bisherige Fassung ab, die aus dem Jahr 2012/13 stammt. Sie ist auch Voraussetzung dafür, dass Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) nach Baden-Württemberg fließen. Sie schafft die Grundlage für das EFRE-Programm, das voraussichtlich im Sommer 2020 vom Land bei der Europäischen Kommission offiziell eingereicht wird.
Download Innovationsstrategie Baden-Württemberg
Kontakt
Verwaltungsbehörde EFRE
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Referat 43
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart