Wachstumsmotor Mittelstand: Land fördert Unternehmen im Ländlichen Raum

Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 22.10.2015.

„Der Mittelstand im Ländlichen Raum Baden-Württembergs ist ein Wachstumsmotor. Mit der Förderlinie Spitze auf dem Land setzen wir gezielte Impulse und fördern innovative Unternehmen im Ländlichen Raum. Diese Unternehmen schaffen hochqualifizierte Arbeitsplätze in der Fläche. Sie stärken den Ländlichen Raum und sichern gleichwertige Lebensverhältnisse in Baden-Württemberg. Sie können die Technologieführer von morgen sein“, sagte der Minister für Ländlichen Raum Alexander Bonde am Donnerstag (22. Oktober) beim Besuch des Unternehmens Microfilter GmbH in Neuenstein (Hohenlohekreis), welches den Zuschlag in der zweiten Förderrunde des Programms „Spitze auf dem Land! – Technologieführer für Baden-Württemberg“ erhalten hatte.

Der immer stärker werdende globale Wettbewerb, in dem auch die Unternehmen im Ländlichen Raum stehen, erfordert dauerhafte Anstrengungen zur Stärkung der Innovationskraft. Nur so kann nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung in der Fläche Baden-Württembergs erzielt werden. Dazu tragen europäische Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie Landesmittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bei. Diese Mittel tragen dazu bei, die herausragende wirtschaftliche Stellung Baden-Württembergs weiter auszubauen. Mit der Förderlinie Spitze auf dem Land unterstützt die Landesregierung gezielt Unternehmen, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen im Ländlichen Raum. Die Unternehmen müssen innovativ und technologieorientiert sein, indem sie Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte aufweisen. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte, Produktionsverfahren, Prozesse und Dienstleistungen. Die Landesregierung baut so die Spitzenstellung des Landes im Bereich der technologischen Innovation weiter aus und stärkt gezielt den Ländlichen Raum. Pro Jahr finden zwei Auswahlrunden statt, jeweils im April und Oktober.

Hintergrundinformationen:

Mit dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg mit dem Programm „Innovation und Energiewende“ den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung, Innovation sowie die Verringerung der CO2-Emissionen.

Das ELR ist ein Förderprogramm des Landes zur integrierten Strukturentwicklung von Gemeinden im Ländlichen Raum. Das Land fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen, die im Rahmen eines Entwicklungskonzeptes zur Strukturverbesserung führen. Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ wird die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt. Im Zusammenspiel mit der EFRE-Förderung ab 2014 liegt der Schwerpunkt auf der Sicherung und dem Ausbau der Technologieführerschaft Baden-Württembergs in der Fläche.

Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! – Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind. Diese Struktur soll erhalten und ausgebaut werden.

Die Antragstellung für die Förderlinie „Spitze auf dem Land! – Technologieführer für Baden-Württemberg“ erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Die Aufnahmeanträge müssen jeweils zum 31. März oder 30. September vorliegen, um in den zweimal jährlich stattfindenden Auswahlrunden im April und Oktober berücksichtigt zu werden. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. In der gesamten Förderperiode 2014 bis 2020 werden nach derzeitigem Stand insgesamt 30,6 Millionen Euro an EFRE- und Landesmitteln zur Verfügung stehen.

Im Bewertungsausschuss sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected e.V., die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das MLR vertreten.

Das im Ländlichen Raum gelegene Unternehmen Microfilter GmbH erfüllt die genannten Voraussetzungen, indem es das Potenzial zum Erreichen der Technologieführerschaft im Spezialisierungsfeld Umwelttechnologie, Erneuerbare Energien, Ressourceneffizienz des Operationellen Programmes des EFRE erkennen lässt. Das Unternehmen entwickelt und produziert Druckfilter und Filtereinsätze für flüssige und gasförmige Medien. Die gefertigten Produkte werden im Maschinenbau als auch in der Pharmazie und Chemie sowie der Lebensmittelindustrie verwendet. Mit dem neu errichteten Büro- und Produktionsgebäude am neuen Unternehmensstandort Neuenstein konnte die Vergrößerung des Unternehmens vollzogen und die Grundlage für einen größeren Bereichs für Forschung und Entwicklung geschaffen werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm Spitze auf dem Land stehen auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de und unter www.efre-bw.de zur Verfügung.

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